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Jahresbericht 2002 (Auszüge)
Politische Gefangene und die Anti-Terrorismus-Gesetze
Die 1992 in Kraft getretenen Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, auf deren Grundlage Personen wegen »Landesverrats« vor Militärgerichte gestellt werden können, entsprachen weiterhin nicht den internationalen Standards für faire Prozesse. Unter Berufung auf diese Bestimmungen sind Hunderte politische Gefangene wegen »Landesverrats« von weder unabhängigen noch unparteiischen Militärgerichten verurteilt worden. In einigen wenigen Fällen wurden die gegen die Betroffenen verhängten Urteile aufgehoben und ihre Verfahren in die Zuständigkeit der zivilen Justiz verwiesen.
2001 verhängte ein Gericht der zivilen Justiz gegen die amerikanische Staatsbürgerin Lori Berenson auf der Grundlage der Anti-Terrorismus-Gesetze eine 20-jährige Freiheitsstrafe. Bereits 1996 hatte ein Militärgericht die Amerikanerin zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Oberste Rat der Militärjustiz hatte dieses Urteil im Jahr 2000 jedoch wieder aufgehoben und ihren Fall an ein Gericht der zivilen Justiz verwiesen. Ende des Berichtszeitraums waren Rechtsmittel gegen die Verurteilung von Lori Berenson weiterhin anhängig.
Auch der Fall der vier chilenischen Staatsangehörigen Jaime Castillo, Laurato Mellado, María Concepción Pincheira und Alejandro Astorga, die ein Militärgericht 1994 zu Freiheitsstrafen verurteilt hatte, wurde an die zivile Justiz verwiesen. Der Inter-Amerikanische Menschenrechtsgerichtshof hatte 1999 befunden, dass die vier Personen nach einem unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren und ein Wiederaufnahmeverfahren erhalten müssen. Dieser Prozess war Ende des Berichtsjahres noch anhängig.
Folterungen und Misshandlungen
Berichte sprachen von Folterungen und Misshandlungen, die in mindestens einem Fall den Tod des Opfers zur Folge hatten. Es bestand erhebliche Besorgnis, dass Vorwürfe über erlittene Folterungen und Misshandlungen nicht dazu führten, dass die Verantwortlichen vor Gericht gebracht oder die Opfer entschädigt wurden. Obwohl das Gesetz, welches Folterhandlungen zu Straftaten erklärt, bereits 1998 in Kraft getreten war, hatten Gerichte lediglich in zwei Fällen Personen, denen man Folterungen anlastete, auf der Grundlage dieses Gesetzes verurteilt. Darüber hinaus mussten die Opfer sowie ihre Angehörigen und Zeugen mit Einschüchterungsversuchen und Schikanen rechnen. Einige der aufgrund von Folterungen oder Misshandlungen erhobenen Beschwerden wurden deshalb wieder zurückgezogen.
Im Mai wurde Jenard Lee Rivera San Roque von Polizisten der Wache Cruz Blanca in Huaura im Departement Lima unter Diebstahlsverdacht festgenommen. Neun Beamte, von denen acht Zivilkleidung trugen, brachten ihn nach Hause. Dort verabreichten sie ihm zunächst mit einer Kette schwere Schläge und zwangen ihn anschließend, im Hof hinter seinem Haus nach angeblich von ihm dort versteckten Diebesgut zu graben. Später brachten sie Jenard Lee Rivera auf die Wache zurück, wo er kurz darauf tot in seiner Zelle aufgefunden wurde. Polizeiangaben zufolge hatte er sich aufgehängt. Bei den in seinem Gesicht und am Körper festgestellten Verletzungen handelte es sich jedoch offensichtlich um Spuren von Folterungen. Nachdem seine Familienangehörigen am 22. Juni offiziell Beschwerde wegen der Folterungen an Jenard Lee Rivera San Roque eingelegt hatten, berichteten sie wiederholt über Schikanen und Einschüchterungsversuche. Ende des Berichtszeitraums hatte die Justiz ihre Untersuchung des Falles noch nicht abgeschlossen.
Die Haftbedingungen in Peru waren weiterhin hart und kamen in manchen Fällen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich. Das Challapalca-Gefängnis blieb ungeachtet der Forderungen der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission nach seiner endgültigen Schließung weiter in Betrieb. Die Unzugänglichkeit des im Departement Puno in einer Höhe von über 4600 Metern über dem Meeresspiegel in extremer Kälte gelegenen Gefängnisses untergrub massiv das Recht der Gefangenen auf Kontakte mit der Außenwelt, wie Besuche von Familienangehörigen, Verteidigern und Ärzten. Im September wurden etwa 30 politische Gefangene, die die Kontrolle über einen Trakt des Hochsicherheitsgefängnisses Yanamayo im Departement Puno übernommen hatten, in das Challapalca-Gefängnis verlegt. Nach amnesty international vorliegenden Meldungen hatten sie sich damit gegen ihre vorgesehene mehrmonatige Verlegung in andere Gefängnisse während der anstehenden Renovierung der Haftanstalt gewehrt. Bis Ende des Berichtsjahres waren sie noch nicht wieder zurück nach Yanamayo oder in andere Gefängnisse verlegt worden.