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Zum Fall der Inhaftierung des Dr. Abimael Guzmán wurde am 30. April 1993 eine Anklageschrift der Anwälte, gerichtet an die Interamerikanische Komission für Menschenrechte in Washington, der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Mit aller Deutlichkeit wird in dem 30 Seiten langen Dokument Anklage gegen die peruanische Regierung erhoben, vertreten durch Alberto Fujimori, gegen den Präsidenten des Obersten Kommandos der peruanischen Streitkräfte, den General Nicolas de Bari Hermoza Rios und gegen den Präsidenten des Obersten Militärgerichts wegen Verletzung der verschiedenen internationalen Menschenrechtsabkommen (Amerikanische Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen, Amerikanisches Menschenrechtsabkommen, das Genfer Menschenrechtsabkommen, sowie die Universelle Erklärung der Menschenrechte) im Falle der Inhaftierung von Dr. Abimael Guzmán Elena lparraguirre Revoredo, Walter Zenón Vargas Cárdenas, Laura Zambrano Padilla, der Anwältin Martha Huatay Ruiz sowie weiterer 7 Personen.
Während des gesamten Verfahrens sind Rechtswidrigkeiten und Verletzungen der Menschenrechte, des Rechts auf Leben und auf Verteidigung der Gefangenen etc. begangen worden. Schon während der Festnahme von Dr. Abimael Guzmán zusammen mit anderen Personen am 12. September 1992 wurden die Gefangenen brutal gefesselt und auf den Boden geworfen, mit verbundenen Augen abtransportiert, obwohl die Festnahme nicht während der Ausübung subversiver Aktivitäten stattgefunden hatte.
Auch während des darauffolgenden Aufenthaltes im Zentrum der Geheimpolizei DINCOTE (Dirección Nacional contra el Terrorismo) waren die Gefangenen einer entwürdigenden, ja menschenunwürdigen Behandlung ausgesetzt: Dr. Abimael Guzmán wurde am 13. September mit nacktem Oberkörper der nationalen und internationalen Presse vorgeführt, am 24. September dann in dem schon lange abgeschafften, gestreiften Sträflingsanzug, wie ein Tier im Käfig zur Schau gestellt; der Gefangenen Elena lparraguirre wurden sogar Psychopharmaka gespritzt, weil sie sich weigerte an dem Theater mit den Sträflingsanzügen teilzunehrnen; alle wurden dabei von Mitgliedern der Sicherheitskräfte und angeblichen Pressevertretern ordinär beschimpft. Daß damit die öffentliche Demütigung der Gefangenen bezweckt wurde, ist klar und deutlich zu sehen.
Ein gravierender Verstoß gegen alle geltenden Normen und Gesetze bürgerlicher Gerichtsverfahren ist die Verletzung des Rechts auf Verteidigung der Gefangenen durch ihre Anwälte. Gleich nach der Festnahme hatte Fujimori die absolute Isolierung der Gefangenen angeordnet, somit war es dem Anwalt von Dr. Abimael Guzmán Herrn Dr. Alfredo Crespo unmöglich mit seinem Mandanten zu sprechen. Sein diesbezüglicher Antrag wurde von der Obersten Staatsanwältin mit der Begründung zurückgewiesen, daß es eine Anordung der Regierung gibt, gegen die "nichts zu machen sei". Erst als der Anwalt dies vor der Presse anprangerte, wurde ihm ein Gespräch mit seinem Mandanten erlaubt, bei dem jedoch Polizeiagenten anwesend waren, die das Gespräch auf Band mitschnitten. Weiterhin wurde es den Anwälten der Gefangenen nicht erlaubt, bei den Aussagen der Gefangenen, den erkennungsdienstlichen Maßnahmen, Gegenüberstellungen etc. dabei zu sein, auch wurden die Verteidiger in keiner Akte aufgeführt. Die Anwälte selbst wurden von den Beamten der DINCOTE verhört, aber auch stundenlang ignoriert, warten lassen etc. Sie wurden rund um die Uhr von der Polizei verfolgt, gehetzt und bedrängt. Außerdem startete die Regierung eine regelrechte Verleumdungskampagne der Anwälte mit Hilfe der Medien, indem ihre Fotos mit Aufschriften wie "Die Anwälte des Teufels" oder "Terroristischer Anwalt A. Crespo übernimmt Verteidignug von Abimael Guzmán veröffentlicht wurden. (Zur Erinnerung: Dr. Alfredo Crespo war bereits am 20. Juli 1992 Opfer eines versuchten Mordanschlages in seinem Büro geworden.)
Die Tatsache, daß das Verfahren auf direkte Anweisung Fujimoris am 26. September dem Militärgericht übergeben wurde, stellt den illegalen Charakter des gesamten Verfahrens klar heraus. Fujimori ordnete an, laß die Gefangenen der zivilen Gerichtsbarkeit entzogen und von dem Militärgericht in einem Kurzverfahren, nach standrechtlichen Bestimmungen unter der Anklage des "Vaterlandsverrats" abgeurteilt werden. Die Trennung, bzw. Teilung des Verfahrens, durch welche ein Teil der Gefangenen (Dr. Abimael Guzmán Elena lparraguirre und Walter Zenón Vargas Cárdenas) in Lamm verblieb, eine andere Gruppe nach Arequipa und eine dritte Gruppe nach Puno ins Hochland verlegt wurde, ist ebenso illegal.
Gleichzeitig eröffnete der Untersuchungsrichter des Militärgerichts in Lima ein Verfahren gegen 11 weitere nicht anwesende Personen, unter anderen gegen die Anwältin Martha Huatay. Gegen alle wurde Haftbefehl erlassen; Martha Huatay wurde am 17. Oktober festgenomen, während der Verhöre und des gesamten Prozesses brutal gefoltert und schließlich zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Die psychischen Folgen der gräßlichen Folter, der Frau Huatay ausgesetzt war, sind inzwischen von nationalen und internationalen Organisationen (Berufsverband der Anwälte, Lamm bestätigt worden. Die anderen Personen sollten in Abwesenheit verurteilt werden, selbst jene, deren Unschuld in vorangegangenen Verfahren bereits bewiesen war und sogar solche, die überhaupt nie irgendwelche politische Tätigkeit ausgeübt hatten (was selbst von der konservativen Presse herausgefunden und bestätigt wurde).
Eine Fülle von Rechtswidrigkeiten ist auch beim Prozeß gegen die Gefangenen festzustellen: Die Anklage wegen "Vaterlandsverrat" ziviler Personen und die Aburteilung von Zivilpersonen durch ein Militärgericht verstoßen gegen jegliche Logik und gegen alle Normen bürgerlicher Gerichtsbarkeit. So sind speziell auf diese Fälle zugeschnittene Instanzen geschaffen worden: Militärische Sondergerichte, eine besondere Annahmestelle für die sogenannten Delikte wie "Vaterlandsverrat", besondere "Richter und Staatsanwälte" die mit Sondervollmachten ausgestattet wurden, alle zugehörig den Militärgerichten, alle übten sie ihre Funktion mit verdeckten Gesichtern aus (mit Kopfschützern oder Kapuzen wie die Inquisition) und unterschrieben die Prozeßakten nicht mit ihrem Namen, sondern mit verschlüsselten Codewörtern und Ziffern; die Verfahren fanden alle in Militärkasernen statt, wo der Zutritt für Anwälte und Verwandte sowieso verboten war. Die meisten Gefangenen gaben ihre Erklärungen dem Untersuchungsrichter ab, ohne daß ihre Anwälte anwesend waren. Das Recht auf Einsichtnahme in die Akten wurde den Anwälten und Mandanten verwehrt, denn die Akten befanden sich bei den Sondergerichten, z.B. auf der Militärbasis der Insel San Lorenzo, zu der es keinen Zutritt gab; es wurde verhindert, daß die Anwälte genügend Zeit haben, die Anklageschrift und das gesamte Dossier zu lesen, indem ihnen die Dokumente (8 Bände) nur für 12 Stunden in der spezialen Annahmestelle zur Verfügung gestellt wurden; mehrere Anwälte gleichzeitig sollten so in der kurzen Zeit das Dossier lesen und ihre Verteidigung vorbereiten - ein Ding der Unmöglichkeit. Bestimmten Anträgen der Gefangenen auf Zeugenanhörung wurde nicht stattgegeben; die Gefangenen wurden öfters an ihnen unbekannte Orte verlegt, sozusagen entführt, ohne Wissen ihrer Anwälte und Verwandten. Die Militärs ernannten "Anwälte" ex officio, die ebenfalls vermummt agierten und als Angehörige des Militärs freilich nicht unparteiisch waren. Die Prozesse waren der Presse, der Öffentlichkeit nicht zugänglich, es wurde eine absolute Nachrichtensperre verhängt, der Prozeßablauf aber von den Militärs gefilmt.
Den Gefangenen wurde also während des gesamten Verfahrens das Recht auf ein kompetentes, unabhängiges und unparteiisches Gericht verweigert; außerdem ist die konstante Einmischung Fujimoris durch verbale Direktiven erwiesen, Das Urteil für Dr. Abimael Guzmán stand gemäß der politischen Entscheidung Fujimoris schon am 15. September fest, als das Oberste Kommando der Streitkräfte seinen Wortlaut an die Presse bekanntgab: lebenslängliche Haft auf der Insel San Lorenzo, wegen Vaterlandsverrat. Das "Militärgericht" hatte demnach am 7. Oktober 1992 mit seiner "Urteilsverkündung" nichts anderes zu tun, als dies zu bestätigen.
Die Aggressionen von Militär und Polizei richteten sich nicht nur gegen die Gefangenen, sondern auch gegen ihre Anwälte; während des Prozesses waren diese physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt, wurden sie bedroht, beschimpft, verfolgt; wenn sie mit den Gerichten zu tun hatten, wurden sie oft mit verbundenen Augen, übergestülpten Kapuzen an die geheimen Orte geführt, herumgestoßen oder mit Bemerkungen wie: "Vorsicht, Doktor, geben Sie Acht auf die Minen!" von den Militärs über angebliche Minenfelder geführt; sie wurden stundenlang in kleinen Warteräumen eingesperrt gehalten, kurz es wurde alles versucht, um sie zur Aufgabe der Verteidigung zu bewegen. Am 11. Januar 1993 wurde Dr. Alfredo Crespo, der Anwalt von Dr. Abimael Guzmán festgenommen, sein gesamtes Arbeitsmaterial beschlagnahmt. Er wurde später zusammen mit Dr. Jorge Cartagena ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt und befindet sich im Gefängnis in Puno. Somit werden in Peru Anwälte verurteilt, weil sie ihren Beruf ausüben - etwas Absurderes kann es nicht geben.
All dieses beweist ganz klar den politischen Charakter der Prozesse gegen Dr. Abimael Guzmán und die anderen Gefangenen. Das Urteil eines solchen Prozesses ist somit ungültig, denn es beruht, - wie die vielen Beispiele zeigen, auf einem rechtswidrigen Verfahren. Aber auch der Tenor des Urteils bezeugt den politischen Charakter des Prozesses; es wird darin gesagt, daß in Peru ein Volkskrieg im Gange sei, der von der Kommunistischen Partei Perus - Sendero Luminoso (PCP) geleitet wird, einer Partei, deren Orientierung der Marxismus-Leninismus-Maoismus, Gonzalo-Ideen ist, an deren Spitze der Vorsitzende Gonzalo, das Zentralkomitee und ein Politbüro stehen; das erklärte Ziel dieses Volkskrieges sei die Eroberung der Macht, die Zerstörung des jetzigen peruanischen Staates und die Schaffung einer Republik Neuer Demokratie.
Damit wird deutlich, daß Dr. Abimael Guzmán als politischer Führer einer der beiden sich bekämpfenden Kräfte in Peru gesehen werden muß, und daß er somit als politischer Gefangener, als Kriegsgefangener anerkannt werden muß.
Eine weitere Rechtswidrigkeit ist die Ablehnung des Antrags auf Revision des ergangenen Urteils; seine Gültigkeit wurde sogar mit fadenscheinigen Begründungen vom Obersten Kriegsgericht (Consejo de Guerra Especial) ausdrücklich bestätigt. Dabei stützt es sich auf die von Fujimori nach seinem Staatsstreich vom 5. April 1992 speziell erlassenen "Dekrete" (Decretos Ley) bezüglich des Terrorismus, die allesamt gegen die peruanische Verfassung verstoßen. Die anderen Gefangene werden angeklagt, Führer der PCP zu sein, eine Anklage, die trotz Mangel an Beweisen aufrechterhalten wurde. Die Spitze des Zynismus stellt jedoch eine andere Begründung des Obersten Militärgerichts dar, nämlich die Rede, welche Dr. Abimael Guzmán während seiner Vorführung im Käfig am 24. September in Ausübung seines Rechts auf Rede- und Meinungsfreiheit gehalten hat. Es kümmert das Gericht anscheinend wenig, daß diese Rede bereits nach der Festnahme gehalten wurde und somit nicht als Beweismaterial für den laufenden Prozeß hinzugezogen werden kann.
Völlig illegal und ein Verstoß gegen die Universelle Erklärung der Menschenrechte, gegen die Amerikanische Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen, gegen das Genfer Abkommen bezüglich der Behandlung von Kriegsgefangenen sind die Haftbedingungen, denen vor allem Dr. Abimael Guzmán, Elena lparraguirre und Walter Vargas Cárdenas seit der Urteilsverkündung ausgeliefert sind. Am 26. September 1992 sind sie in die Marinebasis der Insel San Lorenzo verlegt worden, wo sie sich in Einzelhaft, unter totalem Besuchsverbot bis zum 3. April 1993 befanden. Danach wurden sie in eine andere Militärbasis .in Callao verlegt, in ein unterirdisches Gefängnis, dessen inhumane Bedingungen schon früher durch die Medien bekannt gemacht worden sind: die Einzelzellen befinden sich 12 Meter unter der Erde, sind 4 M2 groß, ohne Lüftung oder Fenster, ohne Tageslicht, ohne Wasser und Strom. Die einzige Verbindung zur Außenwelt ist ein langer schmaler Korridor, durch den auch das Essen hereinkommt. Das "Gefängnis" ist in einem sehr feuchten Teil Limas gebaut worden, weil es nahe am Meer und an der Mündung des Flusses Rimac liegt. Diese Bedingungen zeigen deutlich die grausame, sadistische Absicht, Dr. Abimael Guzmán und die anderen Gefangenen zugrunde zu richten, sie zu ermorden, ihnen bleibende, ja fatale gesundheitliche Schäden zuzufügen. Das zeigen auch die Filmaufnahmen von Dr. Abimael Guzmán in dieser Zelle vom 3. April 1993, die Canal 2 TV- Lima machte und ausstrahlte. Fujimori selbst scheute sich nicht, diese Mordabsichten in seinen Erklärungen an die argentinische Presse zuzugeben; in der vom Canal 13 TV-Lima übernommenen Erklärung macht Fujimori deutlich, daß man dem Gefangenen "einen langsamen und sicheren Tod" bereitet.
Diese krasse Verletzung der Menschenrechte, die auf Schritt und Tritt festgestellten Rechtswidrigkeiten und die offen bezeugte Absicht staatlichen Mordes führen die unterzeichnenden Anwälte zu folgenden Schlußfolgerungen:
Mit dem Staatsstreich vom 5. April 1992 hat Fujimori durch das Dekret zur Notstandsregierung und zum nationalen Wiederaufbau die Verfassung Perus außer kraft gesetzt, sich gleichzeitig aber verpflichtet, die vom peruanischen Staat bis dahin unterzeichneten Pakte, Erklärungen und internationalen Abkommen zu respektieren. Die Handhabung des Falls Dr. Abimael Guzmán und der anderen Gefangenen jedoch beweisen das Gegenteil. An der Spitze einer illegalen Regierung schafft sich Fujimori sodann durch eine Reihe von verfassungswidrigen Dekreten den "gesetzlichen Rahmen" für seine Handlungen, ohne sich darum zu kümmern, daß diese Dekrete gegen alle internationalen Abkommen, die Peru unterzeichnet hat, verstoßen. Mit Hilfe eines illegalen Justizapparates werden illegale Verfahren eingeleitet und Menschen durch ungültige Urteile zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Es werden Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt, (eine Tatsache, die nur möglich wäre im Falle eines Krieges gegen einen äußeren Feind), in Kurzverfahren abgeurteilt, unter ständiger Einmischung von Fujimori und dem Obersten Kommando der Streitkräfte; es wird ein politischer Prozeß unter der Maske eines legalen Verfahrens geführt. Dabei ist klar geworden, daß in Peru ein interner bewaffneter Konflikt, ein Volkskrieg im Gange ist, in dem sich zwei Seiten, zwei Kräfte bekämpfen: die PCP, mit ihren revolutionären Streitkräften, die den gegenwärtigen peruanischen Staat zerschlagen wollen um die Volksrepublik Peru zu schaffen und auf der anderen Seite der peruanische Staat mit seinen Polizei- und Streitkräften. In diesem Kontext ist die Verhaftung und Verurteilung von Dr. Abimael Guzmán und der anderen "Anführer" der PCP zu sehen.
Die Anwälte treten mit einigen wichtigen Forderungen an die Interamerikanische Menschenrechtskomission und an die gesamte Öffentlichkeit heran:
- Es sollen von der Regierung Fujimori Garantien verlangt werden, für die Wahrung der physischen und psychischen Unversehrtheit, für den Schutz des Lebens aller Gefangenen, weil sie in akkuter Gefahr schweben, ihr Leben zu verlieren.
- Weiterhin wird die Aufhebung der Isolierung, der Einzelhaft der Gefangenen gefordert, die Zulassung von Besuchen durch Anwälte, Ärzte und Verwandte;
- Die Verlegung der Gefangenen Dr. Abimael Guzmán Elena Iparraguirre und Walter Cárdenas) in ein normales Strafgefängnis, die Zulassung von Zeitschriften, Büchern, Medikamenten, Kleidung und Hygieneartikel werden gefordert.
- Die Annullierung des von einem Militärgericht geführten "Prozesses".
- Garantien für das Leben und Wohlergehen der Anwälte Dr. Alfredo Crespo, Jorge Cartagena und Martha Huatay, die ihre Strafe (lebenslange Haft) in Puno absitzen, sowie die Einstellung der Verfolgung und Bedrängung durch Polizei und Militär der unterzeichnenden Anwälte sowie aller an der Verteidigung der genannten Gefangenen beteiligten Anwälte.
An die Kommission selber ergehen die Forderungen nach rechtlichen Maßnahmen, um die drohende Ermordung des Dr. Abimael Guzmán sowie der anderen Gefangenen zu verhindern; die Bitte, eine Untersuchungskommission zu bilden, die in spezieller Mission die in der Anklageschrift enthaltenen Tatsachen vor Ort überprüft und untersucht; die Kommission sollte auf schnelle Antwort von Fujimori drängen; es sollen Maßnahmen zum Schutz der noch arbeitenden Anwälte getroffen werden; die Kommission soll Beweise, Dokumentation, Berichte, Protokolle, Filmaufnahmen, etc. von den Gerichten aus Lima, Puno und Arequipa einfordern; sie sollte auf Gesprächen mit den Gefangenen bestehen, Erklärungen von ihnen selber fordern; als Vertreter der unterzeichnenden Anwälte vor der Kommission und der Öffentlichkeit werden namhafte internationale Anwälte und Persönlichkeiten eingesetzt: z. B. Peter Erlinder, Leonard Weinglass, u.a.
Quelle: Rundbrief des Internationalen Notkomitees - BRD. September 1993