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Communique bezüglich Guzman vs. Peru

An die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über willkürliche Verhaftung
Vorgelegt in Vertretung von Dr. Abimael Guzman
von Leonard I. Weinglass, Esq. und Professor Peter Erlinder
10. Januar 1998



Abschnitt I: Identität der festgenommenen oder verhafteten Person

Familienname: Guzmán Reynoso
Vorname: Manuel Ruben Abimael
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: Dr. Guzman wurde an Dezember 3, 1934 in Arequipa, Peru geboren.
Nationalität: Peruaner
Beruf und/oder Tätigkeit (wenn angenommen wird, dass sie für die Verhaftung relevant waren): Rechtsanwalt, Doktor der Philosophie und Hochschulprofessor, bekannter Kommunist und Marxist-Leninist-Maoist


Abschnitt II: Festnahme

Datum der Festnahme: 12. September 1992
Ort der Verhaftung: Lima, Peru, in einem Haus in der Calle Uno Nr. 459, Urbanización Los Sauces, Surquillo, Lima
Kräfte, die die Verhaftung vorgenommen oder vermutlich vorgenommen haben: Mitglieder der "Nationalen Direktion gegen Terrorismus der Nationalen Polizei von Peru" (DINCOTE)
Legten sie einen Haftbefehl oder eine andere Anordnung einer staatlichen Behörde vor? Die Polizisten, die die Verhaftung vornahmen, legten keinen Haftbefehl vor, und es war kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend.
Behörde, die den Haftbefehl ausstellte oder die Festnahme anordnete: Keine
Angewandte Gesetzgebung (wenn bekannt): Kein Gesetz wurde zitiert oder angeführt, um die Festnahme zu rechtfertigen.


Abschnitt III: Haft

Datum der Verhaftung: September 12, 1992
Dauer der Haft: Die Haft dauert seit der Festnahme bis heute seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen an.
Behörde, die den Gefangenen in Haft hält: Dr. Guzman befindet sich z. Z. in der Gewalt von Angehörigen der Marine von Peru auf der Marinebasis Callao.
Orte der Haft: Unmittelbar nach der Festnahme im Hauptquartier der DINCOTE in Lima an der Ecke Av. Colon und Av. Alfonso Ugarte. Während des rechtswidrigen "Prozesses", dem man ihn unterzog, wurde Dr. Guzman in ein Gefängnis auf der Insel San Lorenzo gebracht, wo er weiter gefangen gehalten wurde, nachdem er rechtswidrig zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Am 3. April 1993 wurde Dr. Guzman aufs Festland zur Marinebasis Callao überstellt und in ein eigens gebautes unterirdisches Gefängnis eingeliefert, wo er sich seitdem befindet.
Behörden, die die Haft anordneten: Dr. Guzman wurde vor ein Militärsondergericht der Jurisdiktion der Marine gestellt und von ihm verurteilt.
Von den Behörden angegebener Grund für die Haft: Dr. Guzman wurde keiner spezifischen Straftaten beschuldigt.
Angewandte Gesetzgebung (sofern bekannt): Dr. Guzman wurde wegen "Landesverrats" nach Artikel 2(a) des verfassungswidrigen Dekrets 25659 angeklagt und verurteilt (und nicht gemäß der Definition von Artikel 1 dieses Gesetzes).


Abschnitt IV: Beschreiben Sie die Umstände der Festnahme und/oder der Verhaftung und geben Sie genaue Gründe an, warum Sie die Festnahme oder die Verhaftung als willkürlich betrachten:

Wie wir aufzeigen werden, verstießen der Prozess, das Urteil und die Haft von Abimael Guzman während des gesamten Verfahrens direkt gegen internationale Rechtsnormen über einen unparteilichen und fairen Prozess, sowie gegen die peruanische Gesetzgebung selbst. Wir vertreten die Position, dass angesichts der zahlreichen Verletzungen internationaler Rechtsnormen während des Prozesses und der Haft von Dr. Abimael Guzman ein Fall von willkürlicher Verhaftung gemäß der Definition der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über willkürliche Verhaftung vom 21. Januar 1992 vorliegt.

Die Vorgeschichte der willkürlichen Verhaftung von Abimael Guzman beginnt mit dem Staatstreich des Präsidenten Alberto Fujimori vom 5. April 1992, der mit Unterstützung des Militärs das Parlament schloss, die Verfassung außer Kraft setzte und die Justiz unter die direkte Kontrolle der Exekutive stellte, nachdem die Armee deren Einrichtungen überfallen und geplündert hatte. Der Präsident Fujimori entließ zahlreiche Richter und ersetzte sie durch Personen, die der Exekutive verpflichtet waren und die ihre Posten nach wie vor provisorisch innehaben, jedoch jederzeit von der Exekutive abberufen werden können. Der Präsident Fujimori erließ ohne die Zustimmung des Kongresses eine Reihe von verfassungswidrigen und rechtswidrigen Dekreten. Diese Dekrete setzen die elementarsten Grundrechte der Bürger außer Kraft, einschließlich der Rechte, die sich direkt und indirekt auf die Freiheit der Person beziehen.

Im Juni 1992, wurde das Antiterrorismusgesetz 25475 erlassen, und im August 1992 das Dekret 25659, mit dem das Delikt des Landesverrats eingeführt wird. Das erste dieser Gesetze führte die "Richter ohne Gesicht" ein, durch das die Identität der Richter und Staatsanwälte anonym bleibt und diese der Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit entzogen sind.

Diese Gesetze und die unter der direkten Kontrolle der Regierung wieder eingesetzte Justiz haben dazu gedient, dass in den letzten fünf Jahren unter zahlreichen Verletzungen internationaler Rechtsnormen Tausende Personen von der Regierung willkürlich verhaftet wurden. Der Fall von Abimael Guzman war der erste dieser Fälle der offenen Missachtung nationaler und internationaler Rechtsnormen, und dieser Fall wurde de facto von der Regierung benutzt, um neue Verfahrensregeln einzuführen, die seitdem auf Tausende anderer Personen angewendet worden sind. Im Folgenden zählen wir die Rechtsverletzungen auf, die im Fall des Dr. Guzman aufgetreten sind.

(1) Vor dem Prozess

Die Festnahme von Herrn Dr. Guzman und anderer erfolgte ohne richterlichen Befehl in Form eines überfallartigen Eindringens in das oben erwähnte Haus, wo fast alle Festgenommenen körperlich misshandelt wurden. In den folgenden Stunden wurde Herr Dr. Guzman zu den Einrichtungen der DINCOTE gebracht, wo er aufgefordert wurde, sich für eine angebliche "Routinedurchsuchung" nackt auszuziehen. Dieser Vorgang wurde rechtswidrig von der Polizei gefilmt und mit der offensichtlichen Absicht, Herrn Dr. Guzman zu demütigen, später der Presse vorgeführt.

Am 26. September 1992 ordnete der Präsident Alberto Fujimori an, dass Herr Dr. Guzman und die anderen Festgenommenen von Militärgerichten abgeurteilt werden sollten und stützte sich dabei auf die verfassungswidrigen Dekrete Nr. 25659 und 25708. Dagegen verfügt der Artikel 282 der zu jener Zeit gültigen peruanischen Verfassung von 1979 eindeutig, dass die Militärgerichtsbarkeit und das Militärrecht außer im Fall des Landesverrats in Zeiten eines externen Krieges nicht auf Zivilisten angewendet werden darf, was in der Situation eines internen Krieges, wie er in Peru gegeben war, nicht zutrifft.

Der Präsident Fujimori ordnete außerdem an, dass Herr Dr. Guzman und die anderen Festgenommen in einem Schnellverfahren nach den Verfahrensregeln des Militärrechts laut Titel II über "Standrechtliche Verfahren am Ort des Geschehens" abgeurteilt werden sollten. Damit wurden folgende Rechte verletzt: die Garantie auf einen ordentlichen Prozess gemäß Artikel 282 der peruanischen Verfassung, das Recht auf einen Prozess nach der gesetzlich vorgeschriebenen Strafprozessordnung, das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein Verfahren unter der dem Gesetz nach zuständigen Jurisdiktion.

Angesichts der zitierten Gesetze wie das Dekret 25659 und der Tatsache, dass die ratio Juris der Militärgerichtsbarkeit darin besteht, dass sie ausschließlich für Armeeangehörige zuständig ist, wie auch das peruanische Gesetz anerkennt, stellen wir die Zuständigkeit des besagten Gerichtes für das Verfahren gegen Herrn Dr. Guzman in Frage, da er ein Zivilist ist. Das Argument, dass der "Typ des Delikts" des so genannten "Landesverrats" die Zuständigkeit des besagten Gerichtes legitimiert, ist nach unserer Ansicht unhaltbar, wobei wir uns der allgemeinen Auffassung und Doktrin anschließen, nach der diese Jurisdiktion für Verfahren gegen Zivilisten nicht zuständig ist. Die Überstellung des Dr. Guzman an ein Militärgericht ist ein vorsätzlicher Akt der Verweigerung seines Rechts auf ein Verfahren unter der dem Gesetz nach zuständigen, unparteiischen und unabhängigen Jurisdiktion. Diese Vorgehensweise wurde speziell deshalb angewandt, um eine Verurteilung sicher zu stellen, indem man ihm in der Praxis seine Rechte und Rechtsgarantien verweigerte. Das bestätigt die Ungerechtigkeit, Gesetzwidrigkeit und Willkür seiner Verhaftung, seines Verfahrens und seines Urteils.

Der Prozess gegen einen Zivilisten vor einem Militärgericht verletzt das Recht auf ein Verfahren vor einem dem Gesetz nach zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht, das in Artikel 10 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" und in Artikel 14 des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" garantiert ist. Wie das Komitee für Menschenrechte der Vereinten Nationen unterstreicht, ist eine Verletzung des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" gegeben, wenn Personen, die des Verrats beschuldigt werden, von derselben militärischen Kraft abgeurteilt wird, die sie verhaftet hat und anklagt, wenn die Mitglieder der Militärgerichte aktive Offiziere sind, wenn die meisten von ihnen keinerlei juristische Ausbildung besitzen und wenn außerdem keine Möglichkeit einer Revision des Urteils durch eine höhere juristische Instanz besteht. ....

Dr. Alfredo Crespo, der erste Rechtsanwalt von Dr. Guzman, führte aus, dass damit "die Rechtsnorm verletzt wird, dass niemand Richter und Kläger gleichzeitig sein kann."

Außerdem enthält das Dekret 25708, das die Verfahren für das Delikt des "Landesverrats" reguliert und im Amtsblatt "El Peruano" am 10. September 1992 veröffentlicht wurde, kein Datum für sein Inkrafttreten, was gemäß dem Artikel 195 der peruanischen Verfassung von 1979 (die unbestritten in diesem Moment Gültigkeit besaß) beinhaltet, dass dieses Gesetz frühestens 16 Tage nach seiner Veröffentlichung angewendet werden kann, d. h. am 26. September 1992. Dessen ungeachtet wurde Dr. Guzman durch die Anwesenheit eines Staatsanwalts der Marine bei einem polizeilichen Verhör vom 22. September 1992 bereits einem Verfahren unterzogen, das in seinem Fall noch nicht gesetzlich anwendbar war, sondern allenfalls auf die Fälle der nach dem 26. September 1992 Festgenommenen. Das beinhaltet eine Verletzung von Artikel 15 des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte", der festlegt, dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen.

Am 24. September 1992 wurde Dr. Guzman mit der bewussten Absicht, ihn zu demütigen, in gestreifter Sträflingskleidung und in einem Gitterkäfig der nationalen und internationalen Presse vorgeführt. Dieses war ein vorsätzlicher Versuch, ihn vor aller Welt seiner Würde zu berauben und ihn als verurteilten Häftling erscheinen zu lassen. Diese Zurschaustellung verletzte das Recht des Dr. Guzman auf eine humane und der Würde der menschlichen Person entsprechende Behandlung, das in Artikel 10 (1) des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" und in Artikel 5 (2) der "Amerikanischen Konvention über Menschenrechte" garantiert wird. Ferner beinhaltete es eine Verletzung seines Rechtes, als unschuldig zu gelten, solange er nicht durch ein ordentliches Gericht verurteilt ist, welches in Artikel 11 der "Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte" und Artikel 14 des ""Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" garantiert ist.


(2) Der Prozess

Der Prozess gegen Dr. Guzmán, der im Kontext des in ganz Peru bestehenden Kriegsrechts stand, fand auf dem Militärstützpunkt der Insel San Lorenzo statt. Die Richter (und alle anderen im Gerichtssaal Anwesenden mit Ausnahme des Angeklagten und seines Anwalts) waren Offiziere der Marine und standen unter dem Befehl des Präsidenten Fujimori als Oberkommandeur der Streitkräfte, wodurch sie ungeeignet für die Durchführung eines unparteiischen und gerechten Prozesses waren. Dieses Militärgericht wahrte strengste Anonymität, womit das Recht auf einen ordentlichen und öffentlichen Prozess verletzt wurde, das in Artikel 10 der "Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte" festgelegt ist, wo das Recht auf einen öffentlichen und fairen Prozess vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht garantiert wird.

Die Richter und die Beisitzer trugen schwarze Kapuzen. Die Gerichtsbeamten gaben sich nicht namentlich zu erkennen, sondern wurden nur durch Zahlen identifiziert, und ihre Stimmen wurden elektronisch verzerrt.
....
Der Präsident Fujimori ordnete an, dass Dr. Guzman und die anderen mit ihm am 12. September 1992 Festgenommenen vollkommen isoliert, ohne jede Kommunikation zur Außenwelt, auch nicht zu ihren Anwälten gefangen gehalten werden sollten. Die Rechtsanwälte wendeten sich an die Justizbehörden, um Hilfe für den Zugang zu ihren Klienten zu erhalten, woraufhin am 14. September die Generalstaatsanwältin von Peru, Dr. Blanca Nelida Dolan Maguiño gegenüber Dr. Crespo erklärte, "sie könne nichts tun, um ihm zu helfen", da "die Regierung angeordnet habe, nicht zu intervenieren". Der Präsident des Obersten Gerichtes, Dr. Luis Cerpa Segura, gab Dr. Crespo die gleiche Antwort. Dr. Crespo forderte in einem direkten Antrag an den Direktor der DINCOTE, dass das Recht auf Verteidigung garantiert werde und ihm erlaubt würde, mit seinem Klienten zu sprechen. Schließlich wurde Dr. Crespo zur Vorbereitung der Verteidigung ein Gespräch von 15 Minuten mit seinem Klienten gewährt, das nur über ein Telefon am anderen Ende des Raums stattfand. Dieses war das erste und einzige Mal, dass ihnen erlaubt wurde, den Fall zu besprechen. Während dieses Gesprächs wurde das universell anerkannte Recht auf die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Klient durch die Anwesenheit von Polizisten, sowie die heimliche Aufzeichnung des Gesprächs mit versteckten Mikrophonen verletzt.

All das beinhaltet eine schwerwiegende Verletzung des Rechts von Dr. Guzman, sich mit einem Rechtsanwalt seiner Wahl zu beraten, das in Artikel 14 (3b) der "Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte" und in Artikel 8 (2d) der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" garantiert ist, sowie ein Verstoß gegen das Recht auf Verteidigung und auf den Beistand eines Anwalts bei der Verteidigung, die durch den Grundsatz II (§ 1 und 17) des "Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen" geregelt ist.

Dr. Alfredo Crespo, der Anwalt von Dr. Guzman, wurde erst zwei Tage vor dem Verhandlungstermin vom Beginn des Prozesses benachrichtigt. Trotz wiederholter Anträge wurde ihm der Zugang zu den Akten bei zahlreichen Gelegenheiten verweigert, und schließlich gab man ihm lediglich zwölf Stunden zum Durcharbeiten von acht Aktenordnern und zur Vorbereitung seiner Verteidigung. Darin liegt eine Verletzung des Gebots, dass Beklagte Zeit für die Vorbereitung ihrer Verteidigung haben müssen, wie im Artikel 14 (3b) des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" garantiert wird.

Dr. Crespo war einer systematischen Politik der Einschüchterung mit polizeilicher Überwachung rund um die Uhr und Morddrohungen ausgesetzt. Auf dem Weg zum Prozess führten die Soldaten, die Herrn Dr. Crespo mit verbundenen Augen geleiteten, diesen über Minenfelder und erklärten, "passen Sie auf, Herr Doktor, gehen Sie langsam, passen Sie auf die Minen auf". Während des Prozesses wurde Dr. Crespo mit verbundenen Augen in den Gerichtssaal geführt und angewiesen, hinter einer Wand aus Panzerglas Platz zu nehmen. All das war Teil einer Politik, die Möglichkeit von Dr. Crespo zur Verteidigung seines Klienten entscheidend einzuschränken und beinhaltet eine Verletzung des universell anerkannten Rechts auf Verteidigung.

Zu keiner Zeit, weder vor dem Prozess noch bei der Verurteilung, wurde Dr. Guzman über spezifische Vorwürfe gegen ihn informiert. Erst nach dem Prozess erlaubte man Dr. Crespo eine kurze Einsicht in die Anklageschrift, und er wurde angewiesen, falls er das Urteil gegen Dr. Guzmán anfechten wolle, dies sofort in schriftlicher Form zu tun. Bis heute wird die Anklageschrift unter Verschluss gehalten, und dem Rechtsanwalt wurde es nicht ermöglicht, ihren Inhalt kennen zu lernen. Es ist nicht genau bekannt, welche Anschuldigungen gegen Dr. Guzman erhoben wurden, obgleich die peruanische Presse berichtete, dass es keine spezifischen Anklagepunkte gab. Das verstößt gegen Artikel 567 des Militärgesetzbuches von Peru. Darin liegt außerdem eine Verletzung der durch den Artikel 8 der "Amerikanischen Konvention für Menschenrechte" international anerkannten und garantierten Norm, dass jeder Person, die eines Verbrechens beschuldigt wird, gewisse Mindestgarantien gewährt werden müssen, darunter die "unverzügliche und detaillierte Unterrichtung über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen". Dieses Recht wird auch im Artikel 9 (2) des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" garantiert.

Gemäß der Anweisungen des Präsidenten Fujimori, des Generalstabs der Streitkräfte und des Obersten Militärgerichtsrats, ordnete der Richter an, dass Herr Dr. Guzman während des gesamten Prozesses auf einem Stuhl in einem speziell konstruierten Metallkäfig zu sitzen habe. Er wurde ausschließlich über seine politischen und ideologischen Überzeugungen befragt, was belegt, dass diese Überzeugungen der alleinige Grund dieses "Prozesses" waren, eine Tatsache, die das Recht verletzt, dass keine Person wegen ihrer wie auch immer gearteten persönlichen Überzeugungen vor Gericht gestellt werden darf, das sowohl von der peruanischen Gesetzgebung als auch von der "Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte" (Artikel 18 und 19) und dem "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" (Artikel 18 und 19) anerkannt wird. Zu keiner Zeit hatte Dr. Crespo Gelegenheit, Zeugen aufzurufen oder Belastungszeugen für die Anschuldigungen gegen Dr. Guzman zu befragen. Das ist eine Verletzung des Artikels 14(3e) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht des Beklagten verfügt, dass die Belastungszeugen gegen ihn anwesend sind und dass er selbst Zeugen vorladen und unter den gleichen Bedingungen befragen oder befragen lassen kann wie die Belastungszeugen. Offenkundig war das Verfahren eine bloße Formalität und trug alle Merkmale eines politischen Prozesses, da das Urteil gegen Herrn Dr. Guzman ausschließlich auf der Grundlage seiner politischen und ideologischen Überzeugungen erfolgte.

Am 7. Oktober 1992 wurde der erwartete Urteilsspruch verkündet: schuldig des "Landesverrats". Der Inhalt des Urteils wurde der nationalen und internationalen Presse in Form eines "offiziellen Communiques" des Obersten Militärgerichtsrats bereits Stunden vor der offiziellen Verkündung durch den Militärrichter an dem dafür programmierten Verhandlungstermin mitgeteilt. Diese Tatsache bestätigt einmal mehr den Mangel an Autonomie des Richters, der das Urteil fällte. Tatsächlich hatte der Präsident Fujimori bereits das Datum und den Inhalt des Urteilsspruches verkündet, bevor der Prozess stattfand, indem er erklärte, dass die Verurteilung zu lebenslanger Haft am 7. Oktober 1992 erfolgen würde und dass am 27. Oktober 1992 die 2. Instanz den Spruch der 1. Instanz bestätigen würde. Das beweist eindeutig den vollkommen willkürlichen und illegalen Charakter dieses Prozesses, der nach den Anweisungen des Herrn Fujimori durchgeführt wurde


(3) Nach dem Prozess

Am 9. Oktober 1992 präsentierte Dr. Crespo, der Anwalt von Herrn Dr. Guzman, einen Revisionsantrag vor dem Marineberufungsgericht, in dem er verlangte, das Verfahren gegen Herrn Dr. Guzman (und gegen zwei andere mit ihm Verurteilte) aufgrund von Verfahrensfehlern zu annullieren. Am 13. Oktober 1992 legte Dr. Crespo Berufung bei dem Vorsitzenden des Obersten Militärgerichtsrats ein. Eine Woche später bestätigte der Oberste Militärgerichtsrat den Urteilsspruch. Die Regierung verkündete, dass alle Revisionsmöglichkeiten erschöpft seien und das Urteil damit endgültig sei.

Dr. Crespo sah Herrn Dr. Guzman das letzte Mal anlässlich seines Plädoyers vor dem Militärgericht am 11. Oktober 1992. Das war der letzte Kontakt zwischen Herrn Dr. Guzman Herrn Dr. Guzman und einer Person, die für seine Verteidigung arbeitet und nicht bereits selber in Haft ist. Das war, bevor Dr. Guzman in seine Periode der Gefangenschaft in Isolationshaft eintrat (die jetzt schon über fünf Jahre dauert).

Nachdem Dr. Guzman verurteilt war und sich in Isolationshaft befand, informierte der Oberste Militärgerichtsrat Herrn Dr. Crespo am 24. Oktober 1992, dass er nicht weiter der Verteidiger von Herrn Dr. Guzman sein könne. Das verstößt gegen das Recht des Dr. Guzman, den Rechtsbeistand durch einen Anwalt seiner Wahl zu erhalten und sich mit ihm ungehindert und vertraulich zu beraten. Am 11. Januar 1993 wurde Dr. Crespo selbst durch die DINCOTE verhaftet, nachdem er zahlreiche Morddrohungen erhalten hatte. Innerhalb kurzer Zeit wurde er vor ein Militärtribunal gestellt, das ebenso rechtswidrig war wie das von Dr. Guzmán, und wegen "Landesverrats" zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Es gibt viele Indizien, die darauf hinweisen, dass Dr. Crespo wegen des "Verbrechens", Herrn Dr. Guzmán zu verteidigen, verfolgt und verhaftet worden ist.

Die Festnahme und die Haft von Dr. Alfredo Crespo bewirkten, dass Dr. Guzman ohne Rechtsbeistand war. Angesichts dieser schwierigen Situation erklärte Dr. Carlos Gamero Quispe seine Bereitschaft, die Verteidigung von Dr. Guzman zu übernehmen. Daraufhin erteilten die Angehörigen von Dr. Guzmán, Herr und Frau Carlos de la Torre, den Anwälten Dr. Carlos Gamero Quispe und Dr. Ernesto Messe Delgado den Auftrag, die Verteidigung von Dr. Guzman bei allen weiteren rechtlichen Schritten vor peruanischen Gerichten zu übernehmen. Diese Rechtsanwälte waren ebenfalls Drohungen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.

[ANMERKUNG: Weitere Details über die Festnahme und den Prozess gegen Dr. Crespo und über die Drohungen und Einschüchterungsversuche gegen andere Mitglieder des "Assoziation demokratischer Rechtsanwälte" sind in dem angefügten Communique "Bezüglich aller nach den Anti-Terrorismusgesetzen verurteilten Gefangenen" aufgeführt.]

Aufgrund der extremen Rechtsverletzungen im Fall des Dr. Guzman und wegen der schwerwiegenden Einschüchterungsversuche gegen alle peruanischen Anwälte, die versucht haben, ihn und andere des "Landesverrats" Beschuldigte zu vertreten, wurde es notwendig, dass Rechtsanwälte aus dem Ausland sich an der Verteidigung beteiligten. Im April 1993 reichten Dr. Gamero und Dr. Messa im Namen von Dr. Guzman eine Klage bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte ein, in der sie die US-amerikanischen Anwälte, Peter Erlinder und Leonard Weinglass und andere Rechtsanwälte, die an der "1. internationalen Delegation von Juristen" nach Peru teilgenommen hatten, ermächtigen, sich der Verteidigung anzuschließen, da ihnen bewusst war, dass es für sie (die peruanischen Anwälte) unmöglich sein würde, diese Petition vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte persönlich zu begründen. Ferner sind andere Rechtsanwälte aus anderen Ländern durch den Rechtsanwalt Weinglass autorisiert worden, die Verteidigung des Dr. Guzman zu unterstützen.

Am 3. April 1993 wurde Dr. Guzman in ein neu errichtetes Gefängnis gebracht, das speziell entworfen wurde, um eine vollkommene Einschränkung der persönlichen Freiheit und Isolation zu ermöglichen. Die Anlage der Zellen und ihre vollständig unterirdische Bauweise sorgen dafür, dass der Kontakt, einschließlich des Sichtkontaktes unter den Gefangenen und zur Außenwelt (bis hin zu den Wächtern), auf ein absolutes Minimum beschränkt ist. Die Zellen haben keine ausreichende Luftzufuhr, kein Wasser und keine Elektrizität, und das Klima der Gegend ist extrem feucht. Kurz gesagt, wurde das Gefängnis entworfen, um den "langsamen, aber sicheren Tod" des Dr. Guzman zu sicher zu stellen, wie Herr Fujimori im April 1993 gegenüber der argentinischen Presse sagte, Äußerungen, die auch im Fernsehkanal 13 in Lima übertragen wurden. Herr Fujimori hat das Gefängnis, in dem Dr. Guzman gefangen gehalten wird, als "ein Grab für Lebende" beschrieben. Diese Haftbedingungen beinhalten eine grausame und entwürdigende Behandlung, die gemäß Artikel 7 und 10 des "Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte" verboten ist. Die Isolationshaft, der Herr Dr. Guzman unterworfen ist, verstößt gegen den Grundsatz 19 des "Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen" und verletzt auch sein Recht, sich mit seinem Anwalt zu beraten, das in Artikel 14 des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" garantiert wird.

Eingehende und ausgehende Post der Gefangenen wird strikt vom Nachrichtendienst der Armee (SIN) kontrolliert. Herrn Dr. Guzman wurde der Empfang jeder Art von Korrespondenz verboten, und er verfügt nicht über die notwendigen Mittel, wie Stift und Papier, um mit jemandem zu korrespondieren. Dasselbe gilt für alle anderen politischen Gefangenen in Peru. Der Präsident Fujimori selbst kontrolliert jede mögliche Form der Kommunikation. Die Gefangenen haben keinen Zugang zu Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Fernsehen oder Radio. (Dr. Guzman wurde auch seine Brille verweigert). Laut der Regierung sind die einzigen Informationen, die den Gefangenen zugänglich gemacht werden, redigierte Videos. Der Präsident Fujimori hat vor der Presse offen gesagt, dass er Dr. Guzman auf "eine Informationsdiät" gesetzt habe, so dass er keinerlei Zugang zu Informationen über das Weltgeschehen hat (z.B. Pressemeldungen oder andere Nachrichtenquellen), die unabhängig von seinen Kerkermeistern ist, und auf diese Art in Unkenntnis der tatsächlichen Entwicklungen in Peru und in der Welt gehalten wird. Diese Bedingungen verstoßen gegen den Artikel 13 der "Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte" und die Grundsätze 19 und 28 des "Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen".

Die des Terrorismus oder des Landesverrats Verurteilten werden laut den Bestimmungen der Dekrete 25475 und 25659 das erste Jahr ihrer Gefangenschaft in strikter Isolation ohne Besuche, auch nicht von Angehörigen, gehalten und dürfen ihre Zelle nicht verlassen. Nach dem ersten Jahr der vollständigen Isolation wird ihnen täglich 25 Minuten Hofgang und ein halbstündiger Besuch von direkten Angehörigen pro Monat gewährt. Im Fall des Dr. Guzman verkündete die Generalstaatsanwaltschaft von Peru am 7. September 1993, dass er ab dem 12. September 1993 Besucher empfangen dürfe. Doch seit dem 11. Oktober 1992 befindet sich Herr Dr. Guzmán mit Ausnahme von Besuchen des Komitees des Internationalen Roten Kreuzes in absoluter Isolation von der Außenwelt ohne irgendeinen Besuch von Familienmitgliedern, Ärzten oder Rechtsanwälten. Das verstößt gegen den Grundsatz 19 des "Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen", der das Recht der festgenommenen oder in Haft befindlichen Personen auf Besuch von Angehörigen und ihre Kommunikation mit der Außenwelt garantiert.

Alle Anträge [Details werden in Abschnitt V geschildert] seiner Rechtsanwälte, ihn zu besuchen, wurden abgelehnt. …

Diese Situation der absoluten Isolation und Kontaktsperre, die nun schon mehr als fünf Jahre andauert, erfüllt für sich allein schon den Tatbestand der willkürlichen Verhaftung und ist rechtswidrig, da es in der internen Gesetzgebung von Peru keinerlei Rechtsnorm gibt, die sie stützt, und zudem eine unmenschliche Behandlung darstellt, die gegen den Artikel 10 des "Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte" verstößt und außerdem vom Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen ausdrücklich verurteilt worden ist (Fälle Llubreras vs. Uruguay, Gomez de Voituret vs. Uruguay; Jahresbericht 1984; Fall Conerig vs. Uruguay Nr. 139/1983, u. a.), sowie gegen die Mindestnormen für die Behandlung von Häftlingen (32, 1.2; 37 und 39) verstößt, die im vorliegenden Fall auch die Verweigerung des Rechts auf Besuche Angehöriger, des Rechts auf den Beistand durch einen Rechtsanwalt und des Rechts auf angemessene medizinische Versorgung einschließt. Dr. Guzman leidet unter Psoriasis, einer Hautkrankheit, die ständige ärztliche und medikamentöse Behandlung erfordert. Es gab Informationen, dass es von Seiten des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) regelmäßige oder mehr oder weniger regelmäßige Besuche und Versuche von Besuchen bei Herrn Dr. Guzman gegeben hat, wenngleich angenommen werden kann, dass das am 17. Dezember 1997 von der Regierung erlassene Verbot von Besuchen der des Terrorismus und des Landesverrats beschuldigten Gefangenen durch das IKRK (das laut Meldungen der Nachrichtenagenturen Reuters und AP schließlich am 2. Dezember 1997 aufgehoben wurden) auch Herrn Dr. Guzman betraf. Das IKRK veröffentlicht normalerweise keine Informationen über seine Besuche oder über den Gesundheitszustand der von ihm Besuchten. Doch bei einem Treffen im Juli 1995 mit dem Anwalt Dr. Erlinder und dem Dermatologen Dr. Stefanos Papageorgiou, beides Mitglieder einer internationalen Delegation, die in Lima versuchte, Dr. Guzman zu sehen, äußerte ein führender Vertreter des IKRK, dass er über den Gesundheitszustand von Dr. Guzman besorgt sei. Außer dem IKRK wurde keinem unabhängigen Arzt erlaubt, Dr. Guzman zu besuchen oder zu behandeln.

Herr Fujimori hat wiederholt das Leben des Dr. Guzman offen bedroht. Am 8. Dezember 1992 sagte Herr Fujimori im Verlauf einer Rede anlässlich der Zeremonie zum Tag der Streitkräfte: "Ich werde unter meiner Regierung keine persönlichen Garantien für die Sicherheit von Herrn Abimael Guzman zur Behandlung seiner Krankheit tolerieren."

Während eines internationalen Treffens im Juli 1993 in Brasilien verkündete Herr Fujimori der Presse:
"Wenn ich ein Gewehr hatte, würde ich Abimael Guzman erschießen."

Bei einem weithin veröffentlichten Interview mit der brasilianischen Zeitung "O Globo" vom 21. Mai 1995 machte Herr Fujimori folgende Äußerungen:
"Er [Abimael Guzman] ist sehr krank. Er leidet unter Psoriasis... und ist sehr deprimiert."
"Abimael wird innerhalb von drei Jahren tot sein."
"Niemand überlebt lange in einem Gefängnis, wie das, wo er in Haft gehalten wird."

Dieses Interview stand im Kontext zu weiteren Erklärungen von Herr Fujimori, in denen er seine Absicht bekräftigte, die Isolation von Dr. Guzman aufrecht zu erhalten. Psoriasis gilt nicht als lebensbedrohliche Krankheit, es sei denn, die Lebensumstände des Patienten sind miserabel sind und man lässt durch fehlende Behandlung das Fortschreiten der Krankheit zu. Dr. Stefanos Papageorgiou erklärte, dass "nur eine umfassende medizinische Untersuchung Aufschluss darüber geben könnte, warum der Präsident Fujimori behauptet, Dr. Guzman hätte nur noch drei Jahre zu leben." Die Aussage von Herrn Fujimori macht offensichtlich, dass die Bedingungen, unter denen Dr. Guzman lebt und die Herr Fujimori versichert hat, dass er sie beibehalten wird, unvereinbar mit den internationalen Normen einer menschenwürdigen Behandlung von Häftlingen und der Gewährung medizinischer Versorgung von Gefangenen sind. Diese Behandlung verstößt gegen den Artikel 5 der "Amerikanischen Konvention für Menschenrechte", der verfügt, dass "jede Person das Recht auf den Respekt ihrer körperlichen, geistigen und moralischen Integrität hat." Sie verletzt auch den Grundsatz 24 des "Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen", der die angemessene medizinische Versorgung von Personen in Haft garantiert.

In Ermangelung jeglicher unabhängiger Überprüfung des Gesundheitszustandes von Dr. Guzman geben die Erklärungen des Präsidenten Fujimori vom 21. Mai 1995 Anlass zu extremer Besorgnis über die Gesundheit von Dr. Guzman und die fehlende ärztliche Behandlung. Im Dezember 1997 erklärte Dr. Papageorgiou:

"Im Fall von Dr. Guzman, der seit über fünf Jahren in einer unterirdischen Zelle begraben ist -dieb der Präsident Fujimori selbst als 'Grab für Lebende' beschrieben hat - ohne angemessene ärztliche Behandlung und Verpflegung, elementare Hygienebedingungen, Sonnenlicht, Schutz vor Feuchtigkeit, Kälte oder Hitze, ist die bloße Tatsache, dass er noch am Leben ist, ein Wunder... Ich glaube fest, dass a) das Leben von Dr. Guzman imminent bedroht ist und er b) infolge mangelnder ärztlicher Behandlung möglicherweise bereits irreversible psychosomatische Schäden erlitten hat." [Siehe Anhang E. ]


ZUSAMMENFASSUNG

Am 5. April 1992 verübte der Präsident Fujimori einen Staatsstreich, mit dem er die politische Verfassung außer Kraft setzte. Im folgenden erließ Herr Fujimori die Dekrete 25475, 25659 und 25708, die gegen die peruanische Verfassung und von Peru unterzeichnete internationale Abkommen wie die "Allgemeine Erklärung für Menschenrechte", der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" und die "Amerikanische Konvention über Menschenrechte des Paktes von San José, Costa Rica" verstießen. In diesem Zusammenhang wurden im Fall von Dr. Abimael Guzmán schwere Verletzungen der peruanischen Verfassung und internationaler Rechtsnormen begangen.

Im Anhang I ihres Berichts vom 21. Januar 1992 legte die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über willkürliche Verhaftung die Merkmale fest, die gegeben sein müssen, damit ein Fall in die Zuständigkeit der Arbeitsgruppe fällt. Wie oben detailliert geschildert, verletzen das Urteil und die Haft von Abimael Guzmán folgende Grundregeln der Kategorie III, "die Fälle betrifft, in denen die Missachtung aller oder eines Teils der internationalen Bestimmungen bezüglich des Rechts auf einen fairen Prozess so weit geht, dass der Freiheitsentzug welcher Art auch immer ein Willkürakt ist":


Angesichts dieser Kriterien und angesichts der oben aufgeführten Tatsachen sind das Urteil und die Haft von Dr. Guzman offenkundig willkürlich, illegal und unrechtmäßig und wurden auf höchster Ebene der Exekutive, einschließlich des Herrn Fujimori absichtlich instrumentiert.

Ab 1980 hat es in Peru einen Konflikt mit internem Charakter gegeben: auf der einen Seite die Kommunistische Partei Perus, und auf anderen Seite die Streitkräfte von Peru. In dieser Situation wurde Dr. Guzmán einem Prozess in Händen der Streitkräfte unterzogen, die die Ausführenden des internen antisubversiven Krieges in Peru waren, weshalb es ihnen an der unverzichtbaren Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit mangelt. Ein unparteiisches Urteil und ein gerechtes Verfahren sind nicht möglich, da die Streitkräfte Richter und Kläger in einem sind.

Zudem ist Herr Dr. Guzmán mehr als 5 Jahre lang einer grausamen Isolation und absoluten Kontaktsperre unterworfen worden, und ihm wurden sogar der Besuch von Angehörigen, ein Rechtsbeistand und die unverzichtbare fachkundige ärztliche Behandlung verweigert. All das stellt eine klare Verletzung seiner Rechte dar, wodurch allein schon den Tatbestand der willkürlichen Verhaftung erfüllt ist.

Die Leitung des Verfahrens, die Vorverurteilung, die Verurteilung und die Haft von des Dr. Guzmán waren, wie oben dargestellt, mit zahlreichen Verletzungen der Rechte verbunden, die Dr. Guzmán aufgrund gesetzlicher Übereinkünfte und nach dem Gesetz der Rechtstradition zustehen. Weder Herr Fujimori noch irgendein peruanisches Gericht haben argumentiert, dass irgendein öffentlicher Notstand die Grundlage für die Verweigerung dieser Rechte bildete. Doch für den Fall, dass die Bedingungen des Kriegsrechts angeführt werden, die während der Zeit der Festnahme, des Prozesses und der Haft von Dr. Guzmán herrschten, ist zu betonen, dass auch in einem derartigen Notstand bestimmte Rechte ihre Gültigkeit behalten: das Recht, nicht gefoltert zu werden und keiner grausamen, unmenschlichen und demütigenden Behandlung oder Bestrafung unterzogen zu werden (Artikel 7 des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" und der Grundregel 6 des "Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen"), das Recht auf einen gerechten Prozess (Artikel 8, "Amerikanische Konvention über Menschenrechte des Paktes von San José, Costa Rica") und das Recht auf den ungehinderten Kontakt zu einem Rechtsbeistand. In jedem Fall muss die Unabhängigkeit der Justiz und der Berufsausübung von Juristen auch während eines Ausnahmezustands unangetastet bleiben. Die Durchführung des Prozesses verletzte in diesem Fall die Artikel 7 und 10 der Mindestrichtlinien für Menschenrechte im Ausnahmezustand von Paris, 1984.


EMPFEHLUNGEN

Wir verlangen respektvoll, dass die Arbeitsgruppe diese Verletzungen untersucht und feststellt, dass Abimael Guzmán ein Opfer willkürlicher Verhaftung geworden ist. Wir ersuchen die Arbeitsgruppe, den Zustand der ununterbrochenen, mehr als fünf Jahre andauernden Isolation des Dr. Guzmán als willkürlich, illegal und unrechtmäßig zu befinden.

Außerdem ersuchen wir die Arbeitsgruppe, der peruanischen Regierung folgendes zu empfehlen:

a. Die vollständige Wiederherstellung der Rechte, die Dr. Guzmán verweigert wurden, und insbesondere, dass ihm bei jedem gegen ihn eingeleiteten Rechtsverfahren das Recht auf ein gerechtes, öffentliches Verfahren vor einem ordentlichen und unparteiischen Gericht in Anwesenheit seiner Anwälte zugestanden wird.

b. Dass seine Rechtsanwälten Zugang zu ihm erhalten und ihm die Zeit und die Bedingungen eingeräumt werden, um sich vertraulich mit seinen Anwälten zu beraten.

c. Dass die Isolation und die Unterbindung eines jeden Kontakts mit der Außenwelt sofort aufgehoben werden und ihm der Besuch von Angehörigen, Anwälten und anderen Personen zugestanden wird.

d. Dass ihm darüber hinaus sofort und regelmäßig Besuche von unabhängigen Ärzten, sowie jede von diesen und anderen Ärzten empfohlene Medizin oder Behandlung gewährt werden.

e. Dass die Verhaftung, der Prozess und das Urteil von Dr. Guzmán aufgrund der Verletzung nationaler und internationaler Rechtsnormen für ungültig erklärt wird.


Abschnitt V: Zeigen Sie auf, welche internen Schritte, einschließlich Maßnahmen im Inland sie gegenüber den Verwaltungs- und Justizbehörden in der Absicht ergriffen haben, die willkürliche Verhaftung zu belegen, sowie deren Ergebnisse oder die Gründe, warum diese Schritte oder Maßnahmen erfolglos blieben oder warum sie nicht unternommen wurden:

Die folgenden Schritte sind unternommen worden, um zu versuchen, das gegen Abimael Guzmán begangene Unrecht zu beheben und den Zugang seiner Rechtsanwälte zu ihm zu erreichen:

Am 30. September 1992 beantragte Dr. Alfredo Crespo beim Untersuchungsrichter von Lima die Rücknahme der Verfügung, dass Dr. Guzmán von einem Militärgericht abgeurteilt werden sollte, und begründete dies damit, dass ein Militärgericht weder einen unparteiischen noch einen gerechten Prozess gewährleisten könne. Der Antrag wurde abgelehnt.

Am 9. Oktober 1992, zwei Tage nach dem Urteil gegen Abimael Guzmán, übergab Dr. Crespo dem Vorsitzenden des Militärgerichtsrats der Marine einen Revisionsantrag, in dem er die Annullierung des Urteils des Untersuchungsrichters verlangte.

Am 13. Oktober 1992 beantragte Dr. Crespo beim Obersten Militärgerichtsrat die Annullierung des Urteils der ersten Instanz und die Anordnung der Eröffnung einer neuen Beweisaufnahme unter Einhaltung der zuvor verletzten Rechtsnormen. Nach einer Woche lehnte der Oberste Militärgerichtsrat diesen Antrag ab, bestätigte das Urteil und erklärte, dass alle Berufungsmöglichkeiten erschöpft seien.

Zwischen September 1992 und Juli 1995 reisten sechs internationale Delegationen von distinguierten Rechtsanwälten, Ärzten und Menschenrechtsaktivisten nach Lima, um von der peruanischen Regierung den Respekt der Rechte des Dr. Guzmán zu fordern und zu versuchen, ihn zu sehen:

Erste internationale Delegation: September 1992
* Anne-Marie Blanchet-Parodi, Anwältin politischen Gefangener (Frankreich)
* Peter Erlinder, Gewählter Präsident der National Lawyer's Guild (USA)
* Martin Heiming, Anwalt politischer Gefangener (Deutschland)
* Heriberto Ocasio, Sprecher des Komitees zur Unterstützung der Revolution in Peru (USA)
* Leonard Weinglass, Anwalt politischer Gefangener (USA)

Zweite internationale Delegation: Oktober 1992
* Nina Baehr, Autorin des Buches "Abtreibung ohne Entschuldigung" (USA)
* Rainer Koch, Anwalt politischer Gefangener (Deutschland)
* William Martin, Professor der Philosophie (USA)
* Massimo de Santi, Koordinator des internationalen Forums Peoplés United Nations (Italien)
* Maria Navarro, Übersetzerin der Delegation (USA)
* Giovanna Pagani, Professorin und Präsidentin der internationalen Abteilung der Women's International League for Peace and Freedom" (Italien)
* Ragip Zarakolu, Journalist (Türkei)

Dritte internationale Delegation: November 1992
* Reggie Majoren, Journalistin und Autorin von Büchern über die Befreiung der Schwarzen (USA)
* Mary B. Cox, Rechtsanwältin, Journalistin, Mitglied der "National Conference of Black Lawyers National Conference of Black Lawyers" (USA)
* Craig Everson, Rechtsanwalt von Aborigenes Legal Services, Ltd. (Australien)

Vierte internationale Delegation: April 1993
* Francesc Arnau, Rechtsanwalt und Mitglied des Anwaltsverbands, Barcelona (Spanien)
* Pilar Noriega, Rechtsanwältin für Menschenrechte (Mexiko)
* Yuri Kochiyama, Aktivist für die Menschenrechte der politischen Gefangenen (USA)
* Phil Farnham, Mitglied des IEC-USA
* Michael Harrington, Übersetzer der Delegation (England)

Fünfte internationale Delegation: Oktober 1993
* Mario Bustamante, Journalist, Menschenrechtsaktivist und Gewerkschaftler (Mexiko)
* Peter Erlinder, Präsident der National Lawyer's Guild, Professor für Rechtswissenschaft (USA)
* Martin Heiming, Rechtsanwalt politischer Gefangener (Deutschland)
* Haluk Gerger, Gründungsmitglied der Organisation für Menschenrechte der Türkei, Mitglied des Exekutivkomitees der weltweiten Vereinigung von Assoziationen der Vereinten Nationen, Professor für internationale Beziehungen, Journalist (Türkei)
* Carolyn Hadfield, Mitglied des IEC-US (die USA)
* Eduardo Umaña Mendoza, Rechtsanwalt, Richter des Tribunal Popular Permanente, des Rats der Internationalen Organisationen gegen Folter, Professor der Universität Externado von Kolumbien (Kolumbien)
* Maria Gomez Pava, Übersetzerin (Kolumbien)

Sechste internationale Delegation: Julio 1995
* Peter Erlinder, Präsident der National Lawyer's Guild (USA)
* Juan José Landinez, Rechtsanwalt politischer Gefangener (Kolumbien)
* S. Papageorgiou, M.D., Facharzt für Dermatologie, Generalleutnant der Luftstreitkräfte (i. R.) (Griechenland)
* Carolyn Hadfield, Mitglied des IEC-US (USA)
* Reverend Michael Yasutake, Direktor der Interfaith Prisoners of Conscience Project, National Council of Churches (USA)
* Maria Gomez Pava, Übersetzerin der Delegation (Kolumbien)

Die erste Delegation, einschließlich der US-amerikanischen Rechtsanwälte Leonard Weinglass und Peter Erlinder, versuchte, dem Prozess gegen Dr. Guzmán beizuwohnen, doch dieses Ansinnen wurde abgelehnt.

Im April 1993 intervenierte Dr. Jorge Avendano, Präsident des Anwaltsverbandes von Lima, zu Gunsten der vierten internationalen Delegation, um ein Gespräch des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und des Justizministerium mit Mitgliedern der Delegation zu erreichen, bei dem der Fall von Dr. Guzmán besprochen werden sollte. Diese Bitte wurde abgelehnt.

Am 30. April 1993 wurde im Namen von Dr. Abimael Guzmán und der anderen mit ihm Festgenommenen eine Klageschrift bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte eingereicht. Die Klage wurde von den peruanischen Rechtsanwälten Dr. Gamero Quispe und Dr. Messa Delgado vorgelegt, die von den Verwandten des Dr. Guzmán beauftragt worden waren, nach der Verhaftung von Dr. Alfredo Crespo die Verteidigung von Abimael Guzmán zu übernehmen.

Im Oktober 1993 begründeten die US-amerikanischen Rechtsanwälte Peter Erlinder und Leonard Weinglass die Klageschrift vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte. Seitdem haben die Rechtsanwälte Erlinder und Weinglass Dr. Guzmán vor der Kommission repräsentiert.

Im Oktober 1993 legten die Rechtsanwälte Peter Erlinder und Martin Heiming, Mitglieder der fünften internationalen Delegation, beim Präsidenten Fujimori, dem Obersten Militärgerichtsrat und beim Obersten Militärgerichtshof formale Petitionen vor. Am 28. Oktober 1993 sprachen die Rechtsanwälte Erlinder und Heiming in der Marinebasis Callao vor, wo sich Dr. Guzmán befindet, und verlangten von dem Kommandanten der Marine, ihren Klienten zu sehen. Ihnen wurde versichert, dass ein solcher Besuch möglich ist, jedoch eine Erlaubnis des Obersten Militärgerichtshofes notwendig sei. Die Rechtsanwälte reichten ein formales Gesuch beim Obersten Militärgerichtshof ein und ihnen wurde mitgeteilt, dass der Gerichtshof sie anhören würde. Am selben Abend trat Herr Fujimori im peruanischen Fernsehen auf und verurteilte den Antrag, wobei er Professor Erlinder öffentlich als Rechtsbeistand von Dr. Guzmán anerkannte, allerdings auch sagte, dass nur er persönlich einen solchen Besuch autorisieren könne. Während des Restes ihres Aufenthaltes in Peru erhielten die Rechtsanwälte keinerlei Antwort auf ihren Antrag, ihren Klienten zu sehen. Sie informierten den Gerichtshof, dass sie nach Peru zurückkehren würden, um Dr. Guzmán zu sehen, sobald ihnen mitgeteilt würde, dass ein solcher Besuch autorisiert worden sei. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Anfang 1994 erfuhren die Rechtsanwälte Gamero Quispe und Messa Delgado, dass gegen Dr. Guzmán 11 Verfahren vor Zivilgerichten laufen, darunter eines mit 93 Beschuldigten, die im März 1993 bei der Zeitung "El Diario" arbeiteten. In diesem Fall wird Herr Dr. Guzmán beschuldig, der "intellektuelle Drahtzieher" der angeblichen Delikte des "Terrorismus" zu sein, deren die übrigen Angeklagten beschuldigt werden. Die Anwälte Dr. Gamero und Dr. Messa versuchten, mit ihrem Klienten zusammen zu treffen, um die laufenden Verfahren zu besprechen. Es bestand die Möglichkeit, das die Regierung gegen Dr. Guzmán die Todesstrafe anwenden würde (die in der peruanischen Verfassung von Oktober 1993 wieder eingeführt worden ist) und es war sehr wichtig, sich mit ihrem Klienten zu beraten, um seine Verteidigung vorzubereiten.

Am 18. Februar 1994 wurden die Rechtsanwälte Gamero und Messa vor der Sonderstrafkammer im Gefängnis Miguel Castro Castro vorstellig, wo die Verhandlung des Falles gegen die 93 Beschuldigten stattfand, um beim Sonderuntersuchungsrichter der Marine und dem Direktor des Militärgefängnisses der Marinebasis Callao die Erlaubnis für einen Besuch bei ihrem Klienten Dr. Guzmán zu beantragen. Es vergingen zwölf Tage, ohne dass sie eine Antwort auf ihren Antrag erhielten. Die Anwälte bekräftigten am 2. März 1994 ihr Gesuch beim Sonderuntersuchungsrichter der Marine und reichten am 14. März 1994 einen neuen Antrag beim Präsidenten der Obersten Militärgerichtsrat ein. Die Anwälte erhielten keine Antwort auf diese Gesuche.

Am 15. März 1994 reichten die Rechtsanwälte Gamero und Messa beim Vorsitzenden der turnusmäßig zuständigen Strafkammer des Obersten Gerichtshofes von Lima eine Habeus-Corpus-Akte ein, in der sie die Verletzung des Rechts ihres Klienten auf Verteidigung beklagten und verlangten, dass ihm erlaubt würde, sich uneingeschränkt und vertraulich mit seinen Anwälten zu beraten, den Besuch eines Arztes zu empfangen und unbeschränkt Medikamente zu erhalten und dass die demütigenden Angriffe auf seine Menschenwürde gestoppt würden. [ Siehe Anhang G.]

Eine Richterin wurde angewiesen, diese Beschwerde zu untersuchen. In ihrer Untersuchung, die zwei Tage dauerte, sagte die Richterin, dass die Militärs "aufgrund der Sonderbedingungen, unter denen Dr. Guzmán gefangen gehalten wird und auch wegen der Sicherheitsmaßnahmen selbst, die speziell für ihn angewendet werden" einen persönlichen Besuch bei Dr. Guzmán zwecks Untersuchung der Behauptungen abgelehnt hätten. Außerdem führte die Richterin an, dass es in der Marinebasis, wo sich Dr. Guzmán befindet, "eine Überschwemmung durch den Fluss Rimac gegeben habe, durch die der Zugang und die Kommunikation abgeschnitten worden sei."

Der Richterin erklärte, dass es ihr ebenfalls nicht möglich gewesen sei, Vertreter der Behörden zu befragen, die der Verletzung der Rechte von Dr. Guzmán beschuldigt werden. Sie erläuterte, dass es unmöglich gewesen sei, diese Funktionäre zu befragen, weil "die Sicherheitsvorkehrungen beim Zugang zu ihrem Sitz dies schwierig machen", und infolgedessen akzeptierte sie die Erklärung eines Sekretärs als Antwort auf die Beschwerden.

Nachdem jeder Versuch einer direkten Untersuchung der Beschwerden auf diese Art abgeblockt worden war, verkündete die Richterin auf dieser Grundlage am 17. März ihren Beschluss, dass die Habeus-Corpus-Akte "unzulässig" sei. Sie erklärte, da Herr Dr. Guzmán zu seinem Schutz unter so großen Sicherheitsvorkehrungen in Haft gehalten werde, sei zu bezweifeln, dass die Regierung seine Rechte verletzt habe.

Im Februar und März 1994 reisten die Rechtsanwälte Dr. Enrique González Ruiz (Mexiko) und Dr. Juan José Landinez (Kolumbien) in Repräsentation des Anwalts Leonard Weinglass nach Lima, um an den Vorbereitungen der Vorlage des Falles vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte mitzuwirken. Sie unternahmen die Reise, um den peruanischen Anwälten bei ihrem Versuch zu helfen, Zugang zu ihrem Klienten zu erhalten. Am 2. März 1994 reichte Dr. Landinez beim Sonderuntersuchungsrichter der Marine, beim Präsidenten Fujimori und beim Vorsitzenden des Obersten Militärgerichtsrats Petitionen ein, in denen er um Erlaubnis für ein Gespräch mit Dr. Guzmán ersuchte, um mit ihm die Maßnahmen zu besprechen, die in seinem Namen vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte eingeleitet werden sollten. Er erhielt keine Antwort auf diese Anträge und erneuerte sie am 16. März, worauf er ebenfalls keine Antwort bekam.

Am 19. Juli 1995 fuhren Peter Erlinder (USA) und Juan José Landinez (Kolumbien), Rechtsanwälte und Mitglieder der 6. internationalen Delegation zur Marinebasis Callao, um zu versuchen, Dr. Guzmán zu sehen. Der kommandierende Offizier verweigerte ihnen den Zutritt mit dem Hinweis, dass er nicht berechtigt sei, den Besuch zu autorisieren und dass sie dazu die Ermächtigung des Obersten Militärgerichtshofes benötigten.

Die Mitglieder der 6. Delegation erneuerten daraufhin die offiziellen Gesuche zum Besuch von Dr. Guzmán, die von den Mitgliedern des juristischen Teams der 5. internationalen Delegation, sowie auch von den Anwälten Dr. Landinez (Kolumbien) und Dr. González (Mexiko) eingereicht worden waren. Sie präsentierten Petitionen beim Präsidenten Fujimori, beim Obersten Gerichtshof und beim Obersten Militärgerichtshof. Desgleichen legten sie eine neue Petition beim Obersten Militärgerichtsrat vor. Sie erhielten keinerlei Antwort.


Abschnitt VI: Anschrift und vollständiger Name der Antragsteller

Wir sind die internationalen Rechtsanwälte, die Herrn Dr. Guzmán bei seiner Klage vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte vertreten und von den Anwälten Dr. Carlos Gamero Quispe und Dr. Ernesto Messa Delgado, sowie der Familie von Dr. Abimael Guzmán, Herrn Dr. Carlos Rolando la Torre Cardenas und Frau Delia Carrasco de la Torre ermächtigt, ihn vor allen nationalen und internationalen Gerichtshöfen zu repräsentieren.

Mit vorzüglicher Hochachtung
[Unterschrift / Datum ]:
Leonard I. Weinglass, Esq.
Professor Peter Erlinder




Quelle: Komitee zur Unterstützung der peruanischen Revolution (CARP - USA)- http://www.csrp.org

(Übersetzung aus dem Spanischen: MPP-A. 1. Korrektur)



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