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An die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über
willkürliche Verhaftung
Vorgelegt in Vertretung von Dr. Abimael Guzman
von Leonard I. Weinglass, Esq. und Professor Peter Erlinder
10. Januar 1998
Abschnitt I: Identität der festgenommenen oder verhafteten Person
Familienname:
Guzmán Reynoso
Vorname:
Manuel Ruben Abimael
Geschlecht:
männlich
Geburtsdatum: Dr.
Guzman wurde an Dezember 3, 1934 in Arequipa, Peru geboren.
Nationalität:
Peruaner
Beruf und/oder
Tätigkeit (wenn angenommen wird, dass sie für die Verhaftung relevant
waren): Rechtsanwalt, Doktor der Philosophie und
Hochschulprofessor, bekannter Kommunist und Marxist-Leninist-Maoist
Abschnitt II: Festnahme
Datum der
Festnahme: 12. September 1992
Ort der Verhaftung:
Lima, Peru, in einem Haus in der Calle Uno Nr. 459, Urbanización Los
Sauces, Surquillo, Lima
Kräfte, die die
Verhaftung vorgenommen oder vermutlich vorgenommen haben:
Mitglieder der "Nationalen Direktion gegen Terrorismus der Nationalen
Polizei von Peru" (DINCOTE)
Legten sie einen
Haftbefehl oder eine andere Anordnung einer staatlichen Behörde vor? Die
Polizisten, die die Verhaftung vornahmen, legten keinen Haftbefehl vor,
und es war kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend.
Behörde, die den
Haftbefehl ausstellte oder die Festnahme anordnete: Keine
Angewandte
Gesetzgebung (wenn bekannt): Kein Gesetz wurde zitiert oder
angeführt, um die Festnahme zu rechtfertigen.
Abschnitt III: Haft
Datum der
Verhaftung: September 12, 1992
Dauer der Haft:
Die Haft dauert seit der Festnahme bis heute seit mehr als fünf Jahren
ununterbrochen an.
Behörde, die den
Gefangenen in Haft hält: Dr. Guzman befindet sich z. Z. in der
Gewalt von Angehörigen der Marine von Peru auf der Marinebasis Callao.
Orte der Haft:
Unmittelbar nach der Festnahme im Hauptquartier der DINCOTE in Lima an
der Ecke Av. Colon und Av. Alfonso Ugarte. Während des rechtswidrigen
"Prozesses", dem man ihn unterzog, wurde Dr. Guzman in ein Gefängnis
auf der Insel San Lorenzo gebracht, wo er weiter gefangen gehalten
wurde, nachdem er rechtswidrig zu lebenslanger Haft verurteilt worden
war. Am 3. April 1993 wurde Dr. Guzman aufs Festland zur Marinebasis
Callao überstellt und in ein eigens gebautes unterirdisches Gefängnis
eingeliefert, wo er sich seitdem befindet.
Behörden, die die
Haft anordneten: Dr. Guzman wurde vor ein Militärsondergericht
der Jurisdiktion der Marine gestellt und von ihm verurteilt.
Von den Behörden
angegebener Grund für die Haft: Dr. Guzman wurde keiner
spezifischen Straftaten beschuldigt.
Angewandte
Gesetzgebung (sofern bekannt): Dr. Guzman wurde wegen
"Landesverrats" nach Artikel 2(a) des verfassungswidrigen Dekrets 25659
angeklagt und verurteilt (und nicht gemäß der Definition von Artikel 1
dieses Gesetzes).
Abschnitt IV: Beschreiben Sie die
Umstände der Festnahme und/oder der Verhaftung und geben Sie genaue
Gründe an, warum Sie die Festnahme oder die Verhaftung als willkürlich
betrachten:
Wie wir aufzeigen werden, verstießen der Prozess, das Urteil und die
Haft von Abimael Guzman während des gesamten Verfahrens direkt gegen
internationale Rechtsnormen über einen unparteilichen und fairen
Prozess, sowie gegen die peruanische Gesetzgebung selbst. Wir vertreten
die Position, dass angesichts der zahlreichen Verletzungen
internationaler Rechtsnormen während des Prozesses und der Haft von Dr.
Abimael Guzman ein Fall von willkürlicher Verhaftung gemäß der
Definition der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über willkürliche
Verhaftung vom 21. Januar 1992 vorliegt.
Die Vorgeschichte der willkürlichen Verhaftung von Abimael Guzman
beginnt mit dem Staatstreich des Präsidenten Alberto Fujimori vom 5.
April 1992, der mit Unterstützung des Militärs das Parlament schloss,
die Verfassung außer Kraft setzte und die Justiz unter die direkte
Kontrolle der Exekutive stellte, nachdem die Armee deren Einrichtungen
überfallen und geplündert hatte. Der Präsident Fujimori entließ
zahlreiche Richter und ersetzte sie durch Personen, die der Exekutive
verpflichtet waren und die ihre Posten nach wie vor provisorisch
innehaben, jedoch jederzeit von der Exekutive abberufen werden können.
Der Präsident Fujimori erließ ohne die Zustimmung des Kongresses eine
Reihe von verfassungswidrigen und rechtswidrigen Dekreten. Diese
Dekrete setzen die elementarsten Grundrechte der Bürger außer Kraft,
einschließlich der Rechte, die sich direkt und indirekt auf die
Freiheit der Person beziehen.
Im Juni 1992, wurde das Antiterrorismusgesetz 25475 erlassen, und im
August 1992 das Dekret 25659, mit dem das Delikt des Landesverrats
eingeführt wird. Das erste dieser Gesetze führte die "Richter ohne
Gesicht" ein, durch das die Identität der Richter und Staatsanwälte
anonym bleibt und diese der Verantwortlichkeit gegenüber der
Öffentlichkeit entzogen sind.
Diese Gesetze und die unter der direkten Kontrolle der Regierung wieder
eingesetzte Justiz haben dazu gedient, dass in den letzten fünf Jahren
unter zahlreichen Verletzungen internationaler Rechtsnormen Tausende
Personen von der Regierung willkürlich verhaftet wurden. Der Fall von
Abimael Guzman war der erste dieser Fälle der offenen Missachtung
nationaler und internationaler Rechtsnormen, und dieser Fall wurde de
facto von der Regierung benutzt, um neue Verfahrensregeln einzuführen,
die seitdem auf Tausende anderer Personen angewendet worden sind. Im
Folgenden zählen wir die Rechtsverletzungen auf, die im Fall des Dr.
Guzman aufgetreten sind.
(1) Vor dem Prozess
Die Festnahme von Herrn Dr. Guzman und anderer erfolgte ohne
richterlichen Befehl in Form eines überfallartigen Eindringens in das
oben erwähnte Haus, wo fast alle Festgenommenen körperlich misshandelt
wurden. In den folgenden Stunden wurde Herr Dr. Guzman zu den
Einrichtungen der DINCOTE gebracht, wo er aufgefordert wurde, sich für
eine angebliche "Routinedurchsuchung" nackt auszuziehen. Dieser Vorgang
wurde rechtswidrig von der Polizei gefilmt und mit der offensichtlichen
Absicht, Herrn Dr. Guzman zu demütigen, später der Presse vorgeführt.
Am 26. September 1992 ordnete der Präsident Alberto Fujimori an, dass
Herr Dr. Guzman und die anderen Festgenommenen von Militärgerichten
abgeurteilt werden sollten und stützte sich dabei auf die
verfassungswidrigen Dekrete Nr. 25659 und 25708. Dagegen verfügt der
Artikel 282 der zu jener Zeit gültigen peruanischen Verfassung von 1979
eindeutig, dass die Militärgerichtsbarkeit und das Militärrecht außer
im Fall des Landesverrats in Zeiten eines externen Krieges nicht auf
Zivilisten angewendet werden darf, was in der Situation eines internen
Krieges, wie er in Peru gegeben war, nicht zutrifft.
Der Präsident Fujimori ordnete außerdem an, dass Herr Dr. Guzman und
die anderen Festgenommen in einem Schnellverfahren nach den
Verfahrensregeln des Militärrechts laut Titel II über "Standrechtliche
Verfahren am Ort des Geschehens" abgeurteilt werden sollten. Damit
wurden folgende Rechte verletzt: die Garantie auf einen ordentlichen
Prozess gemäß Artikel 282 der peruanischen Verfassung, das Recht auf
einen Prozess nach der gesetzlich vorgeschriebenen Strafprozessordnung,
das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein Verfahren unter der
dem Gesetz nach zuständigen Jurisdiktion.
Angesichts der zitierten Gesetze wie das Dekret 25659 und der Tatsache,
dass die ratio Juris der Militärgerichtsbarkeit darin besteht, dass sie
ausschließlich für Armeeangehörige zuständig ist, wie auch das
peruanische Gesetz anerkennt, stellen wir die Zuständigkeit des
besagten Gerichtes für das Verfahren gegen Herrn Dr. Guzman in Frage,
da er ein Zivilist ist. Das Argument, dass der "Typ des Delikts" des so
genannten "Landesverrats" die Zuständigkeit des besagten Gerichtes
legitimiert, ist nach unserer Ansicht unhaltbar, wobei wir uns der
allgemeinen Auffassung und Doktrin anschließen, nach der diese
Jurisdiktion für Verfahren gegen Zivilisten nicht zuständig ist. Die
Überstellung des Dr. Guzman an ein Militärgericht ist ein vorsätzlicher
Akt der Verweigerung seines Rechts auf ein Verfahren unter der dem
Gesetz nach zuständigen, unparteiischen und unabhängigen Jurisdiktion.
Diese Vorgehensweise wurde speziell deshalb angewandt, um eine
Verurteilung sicher zu stellen, indem man ihm in der Praxis seine
Rechte und Rechtsgarantien verweigerte. Das bestätigt die
Ungerechtigkeit, Gesetzwidrigkeit und Willkür seiner Verhaftung, seines
Verfahrens und seines Urteils.
Der Prozess gegen einen Zivilisten vor einem Militärgericht verletzt
das Recht auf ein Verfahren vor einem dem Gesetz nach zuständigen,
unabhängigen und unparteiischen Gericht, das in Artikel 10 der
"Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" und in Artikel 14 des
"Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte"
garantiert ist. Wie das Komitee für Menschenrechte der Vereinten
Nationen unterstreicht, ist eine Verletzung des "Internationalen Pakts
über bürgerliche und politische Rechte" gegeben, wenn Personen, die des
Verrats beschuldigt werden, von derselben militärischen Kraft
abgeurteilt wird, die sie verhaftet hat und anklagt, wenn die
Mitglieder der Militärgerichte aktive Offiziere sind, wenn die meisten
von ihnen keinerlei juristische Ausbildung besitzen und wenn außerdem
keine Möglichkeit einer Revision des Urteils durch eine höhere
juristische Instanz besteht. ....
Dr. Alfredo Crespo, der erste Rechtsanwalt von Dr. Guzman, führte aus,
dass damit "die Rechtsnorm verletzt wird, dass niemand Richter und
Kläger gleichzeitig sein kann."
Außerdem enthält das Dekret 25708, das die Verfahren für das Delikt des
"Landesverrats" reguliert und im Amtsblatt "El Peruano" am 10.
September 1992 veröffentlicht wurde, kein Datum für sein Inkrafttreten,
was gemäß dem Artikel 195 der peruanischen Verfassung von 1979 (die
unbestritten in diesem Moment Gültigkeit besaß) beinhaltet, dass dieses
Gesetz frühestens 16 Tage nach seiner Veröffentlichung angewendet
werden kann, d. h. am 26. September 1992. Dessen ungeachtet wurde Dr.
Guzman durch die Anwesenheit eines Staatsanwalts der Marine bei einem
polizeilichen Verhör vom 22. September 1992 bereits einem Verfahren
unterzogen, das in seinem Fall noch nicht gesetzlich anwendbar war,
sondern allenfalls auf die Fälle der nach dem 26. September 1992
Festgenommenen. Das beinhaltet eine Verletzung von Artikel 15 des
"Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte", der
festlegt, dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen.
Am 24. September 1992 wurde Dr. Guzman mit der bewussten Absicht, ihn
zu demütigen, in gestreifter Sträflingskleidung und in einem
Gitterkäfig der nationalen und internationalen Presse vorgeführt.
Dieses war ein vorsätzlicher Versuch, ihn vor aller Welt seiner Würde
zu berauben und ihn als verurteilten Häftling erscheinen zu lassen.
Diese Zurschaustellung verletzte das Recht des Dr. Guzman auf eine
humane und der Würde der menschlichen Person entsprechende Behandlung,
das in Artikel 10 (1) des "Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte" und in Artikel 5 (2) der "Amerikanischen Konvention
über Menschenrechte" garantiert wird. Ferner beinhaltete es eine
Verletzung seines Rechtes, als unschuldig zu gelten, solange er nicht
durch ein ordentliches Gericht verurteilt ist, welches in Artikel 11
der "Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte" und Artikel 14 des
""Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte"
garantiert ist.
(2) Der Prozess
Der Prozess gegen Dr. Guzmán, der im Kontext des in ganz Peru
bestehenden Kriegsrechts stand, fand auf dem Militärstützpunkt der
Insel San Lorenzo statt. Die Richter (und alle anderen im Gerichtssaal
Anwesenden mit Ausnahme des Angeklagten und seines Anwalts) waren
Offiziere der Marine und standen unter dem Befehl des Präsidenten
Fujimori als Oberkommandeur der Streitkräfte, wodurch sie ungeeignet
für die Durchführung eines unparteiischen und gerechten Prozesses
waren. Dieses Militärgericht wahrte strengste Anonymität, womit das
Recht auf einen ordentlichen und öffentlichen Prozess verletzt wurde,
das in Artikel 10 der "Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte"
festgelegt ist, wo das Recht auf einen öffentlichen und fairen Prozess
vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht garantiert wird.
Die Richter und die Beisitzer trugen schwarze Kapuzen. Die
Gerichtsbeamten gaben sich nicht namentlich zu erkennen, sondern wurden
nur durch Zahlen identifiziert, und ihre Stimmen wurden elektronisch
verzerrt.
....
Der Präsident Fujimori ordnete an, dass Dr. Guzman und die anderen mit
ihm am 12. September 1992 Festgenommenen vollkommen isoliert, ohne jede
Kommunikation zur Außenwelt, auch nicht zu ihren Anwälten gefangen
gehalten werden sollten. Die Rechtsanwälte wendeten sich an die
Justizbehörden, um Hilfe für den Zugang zu ihren Klienten zu erhalten,
woraufhin am 14. September die Generalstaatsanwältin von Peru, Dr.
Blanca Nelida Dolan Maguiño gegenüber Dr. Crespo erklärte, "sie könne
nichts tun, um ihm zu helfen", da "die Regierung angeordnet habe, nicht
zu intervenieren". Der Präsident des Obersten Gerichtes, Dr. Luis Cerpa
Segura, gab Dr. Crespo die gleiche Antwort. Dr. Crespo forderte in
einem direkten Antrag an den Direktor der DINCOTE, dass das Recht auf
Verteidigung garantiert werde und ihm erlaubt würde, mit seinem
Klienten zu sprechen. Schließlich wurde Dr. Crespo zur Vorbereitung der
Verteidigung ein Gespräch von 15 Minuten mit seinem Klienten gewährt,
das nur über ein Telefon am anderen Ende des Raums stattfand. Dieses
war das erste und einzige Mal, dass ihnen erlaubt wurde, den Fall zu
besprechen. Während dieses Gesprächs wurde das universell anerkannte
Recht auf die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und
Klient durch die Anwesenheit von Polizisten, sowie die heimliche
Aufzeichnung des Gesprächs mit versteckten Mikrophonen verletzt.
All das beinhaltet eine schwerwiegende Verletzung des Rechts von Dr.
Guzman, sich mit einem Rechtsanwalt seiner Wahl zu beraten, das in
Artikel 14 (3b) der "Internationalen Pakts für bürgerliche und
politische Rechte" und in Artikel 8 (2d) der "Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte" garantiert ist, sowie ein Verstoß gegen das Recht auf
Verteidigung und auf den Beistand eines Anwalts bei der Verteidigung,
die durch den Grundsatz II (§ 1 und 17) des "Grundsatzkatalogs für den
Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft
unterworfenen Personen" geregelt ist.
Dr. Alfredo Crespo, der Anwalt von Dr. Guzman, wurde erst zwei Tage vor
dem Verhandlungstermin vom Beginn des Prozesses benachrichtigt. Trotz
wiederholter Anträge wurde ihm der Zugang zu den Akten bei zahlreichen
Gelegenheiten verweigert, und schließlich gab man ihm lediglich zwölf
Stunden zum Durcharbeiten von acht Aktenordnern und zur Vorbereitung
seiner Verteidigung. Darin liegt eine Verletzung des Gebots, dass
Beklagte Zeit für die Vorbereitung ihrer Verteidigung haben müssen, wie
im Artikel 14 (3b) des "Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte" garantiert wird.
Dr. Crespo war einer systematischen Politik der Einschüchterung mit
polizeilicher Überwachung rund um die Uhr und Morddrohungen ausgesetzt.
Auf dem Weg zum Prozess führten die Soldaten, die Herrn Dr. Crespo mit
verbundenen Augen geleiteten, diesen über Minenfelder und erklärten,
"passen Sie auf, Herr Doktor, gehen Sie langsam, passen Sie auf die
Minen auf". Während des Prozesses wurde Dr. Crespo mit verbundenen
Augen in den Gerichtssaal geführt und angewiesen, hinter einer Wand aus
Panzerglas Platz zu nehmen. All das war Teil einer Politik, die
Möglichkeit von Dr. Crespo zur Verteidigung seines Klienten
entscheidend einzuschränken und beinhaltet eine Verletzung des
universell anerkannten Rechts auf Verteidigung.
Zu keiner Zeit, weder vor dem Prozess noch bei der Verurteilung, wurde
Dr. Guzman über spezifische Vorwürfe gegen ihn informiert. Erst nach
dem Prozess erlaubte man Dr. Crespo eine kurze Einsicht in die
Anklageschrift, und er wurde angewiesen, falls er das Urteil gegen Dr.
Guzmán anfechten wolle, dies sofort in schriftlicher Form zu tun. Bis
heute wird die Anklageschrift unter Verschluss gehalten, und dem
Rechtsanwalt wurde es nicht ermöglicht, ihren Inhalt kennen zu lernen.
Es ist nicht genau bekannt, welche Anschuldigungen gegen Dr. Guzman
erhoben wurden, obgleich die peruanische Presse berichtete, dass es
keine spezifischen Anklagepunkte gab. Das verstößt gegen Artikel 567
des Militärgesetzbuches von Peru. Darin liegt außerdem eine Verletzung
der durch den Artikel 8 der "Amerikanischen Konvention für
Menschenrechte" international anerkannten und garantierten Norm, dass
jeder Person, die eines Verbrechens beschuldigt wird, gewisse
Mindestgarantien gewährt werden müssen, darunter die "unverzügliche und
detaillierte Unterrichtung über die gegen sie erhobenen
Beschuldigungen". Dieses Recht wird auch im Artikel 9 (2) des
"Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte"
garantiert.
Gemäß der Anweisungen des Präsidenten Fujimori, des Generalstabs der
Streitkräfte und des Obersten Militärgerichtsrats, ordnete der Richter
an, dass Herr Dr. Guzman während des gesamten Prozesses auf einem Stuhl
in einem speziell konstruierten Metallkäfig zu sitzen habe. Er wurde
ausschließlich über seine politischen und ideologischen Überzeugungen
befragt, was belegt, dass diese Überzeugungen der alleinige Grund
dieses "Prozesses" waren, eine Tatsache, die das Recht verletzt, dass
keine Person wegen ihrer wie auch immer gearteten persönlichen
Überzeugungen vor Gericht gestellt werden darf, das sowohl von der
peruanischen Gesetzgebung als auch von der "Allgemeinen Erklärung für
Menschenrechte" (Artikel 18 und 19) und dem "Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte" (Artikel 18 und 19) anerkannt wird.
Zu keiner Zeit hatte Dr. Crespo Gelegenheit, Zeugen aufzurufen oder
Belastungszeugen für die Anschuldigungen gegen Dr. Guzman zu befragen.
Das ist eine Verletzung des Artikels 14(3e) des Internationalen Pakts
über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht des Beklagten
verfügt, dass die Belastungszeugen gegen ihn anwesend sind und dass er
selbst Zeugen vorladen und unter den gleichen Bedingungen befragen oder
befragen lassen kann wie die Belastungszeugen. Offenkundig war das
Verfahren eine bloße Formalität und trug alle Merkmale eines
politischen Prozesses, da das Urteil gegen Herrn Dr. Guzman
ausschließlich auf der Grundlage seiner politischen und ideologischen
Überzeugungen erfolgte.
Am 7. Oktober 1992 wurde der erwartete Urteilsspruch verkündet:
schuldig des "Landesverrats". Der Inhalt des Urteils wurde der
nationalen und internationalen Presse in Form eines "offiziellen
Communiques" des Obersten Militärgerichtsrats bereits Stunden vor der
offiziellen Verkündung durch den Militärrichter an dem dafür
programmierten Verhandlungstermin mitgeteilt. Diese Tatsache bestätigt
einmal mehr den Mangel an Autonomie des Richters, der das Urteil
fällte. Tatsächlich hatte der Präsident Fujimori bereits das Datum und
den Inhalt des Urteilsspruches verkündet, bevor der Prozess stattfand,
indem er erklärte, dass die Verurteilung zu lebenslanger Haft am 7.
Oktober 1992 erfolgen würde und dass am 27. Oktober 1992 die 2. Instanz
den Spruch der 1. Instanz bestätigen würde. Das beweist eindeutig den
vollkommen willkürlichen und illegalen Charakter dieses Prozesses, der
nach den Anweisungen des Herrn Fujimori durchgeführt wurde
(3) Nach dem Prozess
Am 9. Oktober 1992 präsentierte Dr. Crespo, der Anwalt von Herrn
Dr. Guzman, einen Revisionsantrag vor dem Marineberufungsgericht, in
dem er verlangte, das Verfahren gegen Herrn Dr. Guzman (und gegen zwei
andere mit ihm Verurteilte) aufgrund von Verfahrensfehlern zu
annullieren. Am 13. Oktober 1992 legte Dr. Crespo Berufung bei dem
Vorsitzenden des Obersten Militärgerichtsrats ein. Eine Woche später
bestätigte der Oberste Militärgerichtsrat den Urteilsspruch. Die
Regierung verkündete, dass alle Revisionsmöglichkeiten erschöpft seien
und das Urteil damit endgültig sei.
Dr. Crespo sah Herrn Dr. Guzman das letzte Mal anlässlich seines
Plädoyers vor dem Militärgericht am 11. Oktober 1992. Das war der
letzte Kontakt zwischen Herrn Dr. Guzman Herrn Dr. Guzman und einer
Person, die für seine Verteidigung arbeitet und nicht bereits selber in
Haft ist. Das war, bevor Dr. Guzman in seine Periode der Gefangenschaft
in Isolationshaft eintrat (die jetzt schon über fünf Jahre dauert).
Nachdem Dr. Guzman verurteilt war und sich in Isolationshaft befand,
informierte der Oberste Militärgerichtsrat Herrn Dr. Crespo am 24.
Oktober 1992, dass er nicht weiter der Verteidiger von Herrn Dr. Guzman
sein könne. Das verstößt gegen das Recht des Dr. Guzman, den
Rechtsbeistand durch einen Anwalt seiner Wahl zu erhalten und sich mit
ihm ungehindert und vertraulich zu beraten. Am 11. Januar 1993 wurde
Dr. Crespo selbst durch die DINCOTE verhaftet, nachdem er zahlreiche
Morddrohungen erhalten hatte. Innerhalb kurzer Zeit wurde er vor ein
Militärtribunal gestellt, das ebenso rechtswidrig war wie das von Dr.
Guzmán, und wegen "Landesverrats" zu einer lebenslänglichen Haftstrafe
verurteilt. Es gibt viele Indizien, die darauf hinweisen, dass Dr.
Crespo wegen des "Verbrechens", Herrn Dr. Guzmán zu verteidigen,
verfolgt und verhaftet worden ist.
Die Festnahme und die Haft von Dr. Alfredo Crespo bewirkten, dass Dr.
Guzman ohne Rechtsbeistand war. Angesichts dieser schwierigen Situation
erklärte Dr. Carlos Gamero Quispe seine Bereitschaft, die Verteidigung
von Dr. Guzman zu übernehmen. Daraufhin erteilten die Angehörigen von
Dr. Guzmán, Herr und Frau Carlos de la Torre, den Anwälten Dr. Carlos
Gamero Quispe und Dr. Ernesto Messe Delgado den Auftrag, die
Verteidigung von Dr. Guzman bei allen weiteren rechtlichen Schritten
vor peruanischen Gerichten zu übernehmen. Diese Rechtsanwälte waren
ebenfalls Drohungen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.
[ANMERKUNG: Weitere Details über die Festnahme und den Prozess gegen
Dr. Crespo und über die Drohungen und Einschüchterungsversuche gegen
andere Mitglieder des "Assoziation demokratischer Rechtsanwälte" sind
in dem angefügten Communique "Bezüglich aller nach den
Anti-Terrorismusgesetzen verurteilten Gefangenen" aufgeführt.]
Aufgrund der extremen Rechtsverletzungen im Fall des Dr. Guzman und
wegen der schwerwiegenden Einschüchterungsversuche gegen alle
peruanischen Anwälte, die versucht haben, ihn und andere des
"Landesverrats" Beschuldigte zu vertreten, wurde es notwendig, dass
Rechtsanwälte aus dem Ausland sich an der Verteidigung beteiligten. Im
April 1993 reichten Dr. Gamero und Dr. Messa im Namen von Dr. Guzman
eine Klage bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte
ein, in der sie die US-amerikanischen Anwälte, Peter Erlinder und
Leonard Weinglass und andere Rechtsanwälte, die an der "1.
internationalen Delegation von Juristen" nach Peru teilgenommen hatten,
ermächtigen, sich der Verteidigung anzuschließen, da ihnen bewusst war,
dass es für sie (die peruanischen Anwälte) unmöglich sein würde, diese
Petition vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte
persönlich zu begründen. Ferner sind andere Rechtsanwälte aus anderen
Ländern durch den Rechtsanwalt Weinglass autorisiert worden, die
Verteidigung des Dr. Guzman zu unterstützen.
Am 3. April 1993 wurde Dr. Guzman in ein neu errichtetes Gefängnis
gebracht, das speziell entworfen wurde, um eine vollkommene
Einschränkung der persönlichen Freiheit und Isolation zu ermöglichen.
Die Anlage der Zellen und ihre vollständig unterirdische Bauweise
sorgen dafür, dass der Kontakt, einschließlich des Sichtkontaktes unter
den Gefangenen und zur Außenwelt (bis hin zu den Wächtern), auf ein
absolutes Minimum beschränkt ist. Die Zellen haben keine ausreichende
Luftzufuhr, kein Wasser und keine Elektrizität, und das Klima der
Gegend ist extrem feucht. Kurz gesagt, wurde das Gefängnis entworfen,
um den "langsamen, aber sicheren Tod" des Dr. Guzman zu sicher zu
stellen, wie Herr Fujimori im April 1993 gegenüber der argentinischen
Presse sagte, Äußerungen, die auch im Fernsehkanal 13 in Lima
übertragen wurden. Herr Fujimori hat das Gefängnis, in dem Dr. Guzman
gefangen gehalten wird, als "ein Grab für Lebende" beschrieben. Diese
Haftbedingungen beinhalten eine grausame und entwürdigende Behandlung,
die gemäß Artikel 7 und 10 des "Internationalen Pakte über bürgerliche
und politische Rechte" verboten ist. Die Isolationshaft, der Herr Dr.
Guzman unterworfen ist, verstößt gegen den Grundsatz 19 des
"Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder
Strafgefangenschaft unterworfenen Personen" und verletzt auch sein
Recht, sich mit seinem Anwalt zu beraten, das in Artikel 14 des
"Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte"
garantiert wird.
Eingehende und ausgehende Post der Gefangenen wird strikt vom
Nachrichtendienst der Armee (SIN) kontrolliert. Herrn Dr. Guzman wurde
der Empfang jeder Art von Korrespondenz verboten, und er verfügt nicht
über die notwendigen Mittel, wie Stift und Papier, um mit jemandem zu
korrespondieren. Dasselbe gilt für alle anderen politischen Gefangenen
in Peru. Der Präsident Fujimori selbst kontrolliert jede mögliche Form
der Kommunikation. Die Gefangenen haben keinen Zugang zu Büchern,
Zeitschriften, Zeitungen, Fernsehen oder Radio. (Dr. Guzman wurde auch
seine Brille verweigert). Laut der Regierung sind die einzigen
Informationen, die den Gefangenen zugänglich gemacht werden, redigierte
Videos. Der Präsident Fujimori hat vor der Presse offen gesagt, dass er
Dr. Guzman auf "eine Informationsdiät" gesetzt habe, so dass er
keinerlei Zugang zu Informationen über das Weltgeschehen hat (z.B.
Pressemeldungen oder andere Nachrichtenquellen), die unabhängig von
seinen Kerkermeistern ist, und auf diese Art in Unkenntnis der
tatsächlichen Entwicklungen in Peru und in der Welt gehalten wird.
Diese Bedingungen verstoßen gegen den Artikel 13 der "Allgemeinen
Erklärung für Menschenrechte" und die Grundsätze 19 und 28 des
"Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder
Strafgefangenschaft unterworfenen Personen".
Die des Terrorismus oder des Landesverrats Verurteilten werden laut den
Bestimmungen der Dekrete 25475 und 25659 das erste Jahr ihrer
Gefangenschaft in strikter Isolation ohne Besuche, auch nicht von
Angehörigen, gehalten und dürfen ihre Zelle nicht verlassen. Nach dem
ersten Jahr der vollständigen Isolation wird ihnen täglich 25 Minuten
Hofgang und ein halbstündiger Besuch von direkten Angehörigen pro Monat
gewährt. Im Fall des Dr. Guzman verkündete die
Generalstaatsanwaltschaft von Peru am 7. September 1993, dass er ab dem
12. September 1993 Besucher empfangen dürfe. Doch seit dem 11. Oktober
1992 befindet sich Herr Dr. Guzmán mit Ausnahme von Besuchen des
Komitees des Internationalen Roten Kreuzes in absoluter Isolation von
der Außenwelt ohne irgendeinen Besuch von Familienmitgliedern, Ärzten
oder Rechtsanwälten. Das verstößt gegen den Grundsatz 19 des
"Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder
Strafgefangenschaft unterworfenen Personen", der das Recht der
festgenommenen oder in Haft befindlichen Personen auf Besuch von
Angehörigen und ihre Kommunikation mit der Außenwelt garantiert.
Alle Anträge [Details werden in Abschnitt V geschildert] seiner
Rechtsanwälte, ihn zu besuchen, wurden abgelehnt. …
Diese Situation der absoluten Isolation und Kontaktsperre, die nun
schon mehr als fünf Jahre andauert, erfüllt für sich allein schon den
Tatbestand der willkürlichen Verhaftung und ist rechtswidrig, da es in
der internen Gesetzgebung von Peru keinerlei Rechtsnorm gibt, die sie
stützt, und zudem eine unmenschliche Behandlung darstellt, die gegen
den Artikel 10 des "Internationalen Pakts für bürgerliche und
politische Rechte" verstößt und außerdem vom Menschenrechtskomitee der
Vereinten Nationen ausdrücklich verurteilt worden ist (Fälle Llubreras
vs. Uruguay, Gomez de Voituret vs. Uruguay; Jahresbericht 1984; Fall
Conerig vs. Uruguay Nr. 139/1983, u. a.), sowie gegen die Mindestnormen
für die Behandlung von Häftlingen (32, 1.2; 37 und 39) verstößt, die
im vorliegenden Fall auch die Verweigerung des Rechts auf Besuche
Angehöriger, des Rechts auf den Beistand durch einen Rechtsanwalt und
des Rechts auf angemessene medizinische Versorgung einschließt. Dr.
Guzman leidet unter Psoriasis, einer Hautkrankheit, die ständige
ärztliche und medikamentöse Behandlung erfordert. Es gab Informationen,
dass es von Seiten des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes
(IKRK) regelmäßige oder mehr oder weniger regelmäßige Besuche und
Versuche von Besuchen bei Herrn Dr. Guzman gegeben hat, wenngleich
angenommen werden kann, dass das am 17. Dezember 1997 von der Regierung
erlassene Verbot von Besuchen der des Terrorismus und des
Landesverrats beschuldigten Gefangenen durch das IKRK (das laut
Meldungen der Nachrichtenagenturen Reuters und AP schließlich am 2.
Dezember 1997 aufgehoben wurden) auch Herrn Dr. Guzman betraf. Das
IKRK veröffentlicht normalerweise keine Informationen über seine
Besuche oder über den Gesundheitszustand der von ihm Besuchten. Doch
bei einem Treffen im Juli 1995 mit dem Anwalt Dr. Erlinder und dem
Dermatologen Dr. Stefanos Papageorgiou, beides Mitglieder einer
internationalen Delegation, die in Lima versuchte, Dr. Guzman zu
sehen, äußerte ein führender Vertreter des IKRK, dass er über den
Gesundheitszustand von Dr. Guzman besorgt sei. Außer dem IKRK wurde
keinem unabhängigen Arzt erlaubt, Dr. Guzman zu besuchen oder zu
behandeln.
Herr Fujimori hat wiederholt das Leben des Dr. Guzman offen bedroht. Am
8. Dezember 1992 sagte Herr Fujimori im Verlauf einer Rede anlässlich
der Zeremonie zum Tag der Streitkräfte: "Ich werde unter meiner
Regierung keine persönlichen Garantien für die Sicherheit von Herrn
Abimael Guzman zur Behandlung seiner Krankheit tolerieren."
Während eines internationalen Treffens im Juli 1993 in Brasilien
verkündete Herr Fujimori der Presse:
"Wenn ich ein Gewehr hatte, würde ich
Abimael Guzman erschießen."
Bei einem weithin veröffentlichten Interview mit der brasilianischen
Zeitung "O Globo" vom 21. Mai 1995 machte Herr Fujimori folgende
Äußerungen:
"Er [Abimael
Guzman] ist sehr krank. Er leidet unter Psoriasis... und ist sehr
deprimiert."
"Abimael wird
innerhalb von drei Jahren tot sein."
"Niemand überlebt
lange in einem Gefängnis, wie das, wo er in Haft gehalten wird."
Dieses Interview stand im Kontext zu weiteren Erklärungen von Herr
Fujimori, in denen er seine Absicht bekräftigte, die Isolation von Dr.
Guzman aufrecht zu erhalten. Psoriasis gilt nicht als lebensbedrohliche
Krankheit, es sei denn, die Lebensumstände des Patienten sind miserabel
sind und man lässt durch fehlende Behandlung das Fortschreiten der
Krankheit zu. Dr. Stefanos Papageorgiou erklärte, dass "nur eine
umfassende medizinische Untersuchung Aufschluss darüber geben könnte,
warum der Präsident Fujimori behauptet, Dr. Guzman hätte nur noch drei
Jahre zu leben." Die Aussage von Herrn Fujimori macht offensichtlich,
dass die Bedingungen, unter denen Dr. Guzman lebt und die Herr Fujimori
versichert hat, dass er sie beibehalten wird, unvereinbar mit den
internationalen Normen einer menschenwürdigen Behandlung von Häftlingen
und der Gewährung medizinischer Versorgung von Gefangenen sind. Diese
Behandlung verstößt gegen den Artikel 5 der "Amerikanischen Konvention
für Menschenrechte", der verfügt, dass "jede Person das Recht auf den
Respekt ihrer körperlichen, geistigen und moralischen Integrität hat."
Sie verletzt auch den Grundsatz 24 des "Grundsatzkatalogs für den
Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft
unterworfenen Personen", der die angemessene medizinische Versorgung
von Personen in Haft garantiert.
In Ermangelung jeglicher unabhängiger Überprüfung des
Gesundheitszustandes von Dr. Guzman geben die Erklärungen des
Präsidenten Fujimori vom 21. Mai 1995 Anlass zu extremer Besorgnis über
die Gesundheit von Dr. Guzman und die fehlende ärztliche Behandlung. Im
Dezember 1997 erklärte Dr. Papageorgiou:
"Im Fall von Dr.
Guzman, der seit über fünf Jahren in einer unterirdischen Zelle
begraben ist -dieb der Präsident Fujimori selbst als 'Grab für Lebende'
beschrieben hat - ohne angemessene ärztliche Behandlung und
Verpflegung, elementare Hygienebedingungen, Sonnenlicht, Schutz vor
Feuchtigkeit, Kälte oder Hitze, ist die bloße Tatsache, dass er noch am
Leben ist, ein Wunder... Ich glaube fest, dass a) das Leben von Dr.
Guzman imminent bedroht ist und er b) infolge mangelnder ärztlicher
Behandlung möglicherweise bereits irreversible psychosomatische Schäden
erlitten hat." [Siehe Anhang E. ]
ZUSAMMENFASSUNG
Am 5. April 1992 verübte der Präsident Fujimori einen Staatsstreich,
mit dem er die politische Verfassung außer Kraft setzte. Im folgenden
erließ Herr Fujimori die Dekrete 25475, 25659 und 25708, die gegen die
peruanische Verfassung und von Peru unterzeichnete internationale
Abkommen wie die "Allgemeine Erklärung für Menschenrechte", der
"Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" und die
"Amerikanische Konvention über Menschenrechte des Paktes von San José,
Costa Rica" verstießen. In diesem Zusammenhang wurden im Fall von Dr.
Abimael Guzmán schwere Verletzungen der peruanischen Verfassung und
internationaler Rechtsnormen begangen.
Im Anhang I ihres Berichts vom 21. Januar 1992 legte die Arbeitsgruppe
der Vereinten Nationen über willkürliche Verhaftung die Merkmale fest,
die gegeben sein müssen, damit ein Fall in die Zuständigkeit der
Arbeitsgruppe fällt. Wie oben detailliert geschildert, verletzen das
Urteil und die Haft von Abimael Guzmán folgende Grundregeln der
Kategorie III, "die Fälle betrifft, in denen die Missachtung aller oder
eines Teils der internationalen Bestimmungen bezüglich des Rechts auf
einen fairen Prozess so weit geht, dass der Freiheitsentzug welcher Art
auch immer ein Willkürakt ist":
Angesichts dieser Kriterien und angesichts der oben aufgeführten
Tatsachen sind das Urteil und die Haft von Dr. Guzman offenkundig
willkürlich, illegal und unrechtmäßig und wurden auf höchster Ebene der
Exekutive, einschließlich des Herrn Fujimori absichtlich instrumentiert.
Ab 1980 hat es in Peru einen Konflikt mit internem Charakter gegeben:
auf der einen Seite die Kommunistische Partei Perus, und auf anderen
Seite die Streitkräfte von Peru. In dieser Situation wurde Dr. Guzmán
einem Prozess in Händen der Streitkräfte unterzogen, die die
Ausführenden des internen antisubversiven Krieges in Peru waren,
weshalb es ihnen an der unverzichtbaren Unparteilichkeit und die
Unabhängigkeit mangelt. Ein unparteiisches Urteil und ein gerechtes
Verfahren sind nicht möglich, da die Streitkräfte Richter und Kläger in
einem sind.
Zudem ist Herr Dr. Guzmán mehr als 5 Jahre lang einer grausamen
Isolation und absoluten Kontaktsperre unterworfen worden, und ihm
wurden sogar der Besuch von Angehörigen, ein Rechtsbeistand und die
unverzichtbare fachkundige ärztliche Behandlung verweigert. All das
stellt eine klare Verletzung seiner Rechte dar, wodurch allein schon
den Tatbestand der willkürlichen Verhaftung erfüllt ist.
Die Leitung des Verfahrens, die Vorverurteilung, die Verurteilung und
die Haft von des Dr. Guzmán waren, wie oben dargestellt, mit
zahlreichen Verletzungen der Rechte verbunden, die Dr. Guzmán aufgrund
gesetzlicher Übereinkünfte und nach dem Gesetz der Rechtstradition
zustehen. Weder Herr Fujimori noch irgendein peruanisches Gericht haben
argumentiert, dass irgendein öffentlicher Notstand die Grundlage für
die Verweigerung dieser Rechte bildete. Doch für den Fall, dass die
Bedingungen des Kriegsrechts angeführt werden, die während der Zeit der
Festnahme, des Prozesses und der Haft von Dr. Guzmán herrschten, ist zu
betonen, dass auch in einem derartigen Notstand bestimmte Rechte ihre
Gültigkeit behalten: das Recht, nicht gefoltert zu werden und keiner
grausamen, unmenschlichen und demütigenden Behandlung oder Bestrafung
unterzogen zu werden (Artikel 7 des "Internationalen Pakts über
bürgerliche und politische Rechte" und der Grundregel 6 des
"Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder
Strafgefangenschaft unterworfenen Personen"), das Recht auf einen
gerechten Prozess (Artikel 8, "Amerikanische Konvention über
Menschenrechte des Paktes von San José, Costa Rica") und das Recht auf
den ungehinderten Kontakt zu einem Rechtsbeistand. In jedem Fall muss
die Unabhängigkeit der Justiz und der Berufsausübung von Juristen auch
während eines Ausnahmezustands unangetastet bleiben. Die Durchführung
des Prozesses verletzte in diesem Fall die Artikel 7 und 10 der
Mindestrichtlinien für Menschenrechte im Ausnahmezustand von Paris,
1984.
EMPFEHLUNGEN
Wir verlangen respektvoll, dass die Arbeitsgruppe diese Verletzungen
untersucht und feststellt, dass Abimael Guzmán ein Opfer willkürlicher
Verhaftung geworden ist. Wir ersuchen die Arbeitsgruppe, den Zustand
der ununterbrochenen, mehr als fünf Jahre andauernden Isolation des Dr.
Guzmán als willkürlich, illegal und unrechtmäßig zu befinden.
Außerdem ersuchen wir die Arbeitsgruppe, der peruanischen Regierung
folgendes zu empfehlen:
a. Die vollständige Wiederherstellung der Rechte, die Dr. Guzmán
verweigert wurden, und insbesondere, dass ihm bei jedem gegen ihn
eingeleiteten Rechtsverfahren das Recht auf ein gerechtes, öffentliches
Verfahren vor einem ordentlichen und unparteiischen Gericht in
Anwesenheit seiner Anwälte zugestanden wird.
b. Dass seine Rechtsanwälten Zugang zu ihm erhalten und ihm die Zeit
und die Bedingungen eingeräumt werden, um sich vertraulich mit seinen
Anwälten zu beraten.
c. Dass die Isolation und die Unterbindung eines jeden Kontakts mit der
Außenwelt sofort aufgehoben werden und ihm der Besuch von Angehörigen,
Anwälten und anderen Personen zugestanden wird.
d. Dass ihm darüber hinaus sofort und regelmäßig Besuche von
unabhängigen Ärzten, sowie jede von diesen und anderen Ärzten
empfohlene Medizin oder Behandlung gewährt werden.
e. Dass die Verhaftung, der Prozess und das Urteil von Dr. Guzmán
aufgrund der Verletzung nationaler und internationaler Rechtsnormen für
ungültig erklärt wird.
Abschnitt V: Zeigen Sie auf, welche
internen Schritte, einschließlich Maßnahmen im Inland sie gegenüber den
Verwaltungs- und Justizbehörden in der Absicht ergriffen haben, die
willkürliche Verhaftung zu belegen, sowie deren Ergebnisse oder die
Gründe, warum diese Schritte oder Maßnahmen erfolglos blieben oder
warum sie nicht unternommen wurden:
Die folgenden Schritte sind unternommen worden, um zu versuchen, das
gegen Abimael Guzmán begangene Unrecht zu beheben und den Zugang seiner
Rechtsanwälte zu ihm zu erreichen:
Am 30. September 1992 beantragte Dr. Alfredo Crespo beim
Untersuchungsrichter von Lima die Rücknahme der Verfügung, dass Dr.
Guzmán von einem Militärgericht abgeurteilt werden sollte, und
begründete dies damit, dass ein Militärgericht weder einen
unparteiischen noch einen gerechten Prozess gewährleisten könne. Der
Antrag wurde abgelehnt.
Am 9. Oktober 1992, zwei Tage nach dem Urteil gegen Abimael Guzmán,
übergab Dr. Crespo dem Vorsitzenden des Militärgerichtsrats der Marine
einen Revisionsantrag, in dem er die Annullierung des Urteils des
Untersuchungsrichters verlangte.
Am 13. Oktober 1992 beantragte Dr. Crespo beim Obersten
Militärgerichtsrat die Annullierung des Urteils der ersten Instanz und
die Anordnung der Eröffnung einer neuen Beweisaufnahme unter Einhaltung
der zuvor verletzten Rechtsnormen. Nach einer Woche lehnte der Oberste
Militärgerichtsrat diesen Antrag ab, bestätigte das Urteil und
erklärte, dass alle Berufungsmöglichkeiten erschöpft seien.
Zwischen September 1992 und Juli 1995 reisten sechs internationale
Delegationen von distinguierten Rechtsanwälten, Ärzten und
Menschenrechtsaktivisten nach Lima, um von der peruanischen Regierung
den Respekt der Rechte des Dr. Guzmán zu fordern und zu versuchen, ihn
zu sehen:
Erste internationale Delegation:
September 1992
* Anne-Marie Blanchet-Parodi, Anwältin politischen Gefangener
(Frankreich)
* Peter Erlinder, Gewählter Präsident der National Lawyer's Guild (USA)
* Martin Heiming, Anwalt politischer Gefangener (Deutschland)
* Heriberto Ocasio, Sprecher des Komitees zur Unterstützung der
Revolution in Peru (USA)
* Leonard Weinglass, Anwalt politischer Gefangener (USA)
Zweite internationale Delegation:
Oktober 1992
* Nina Baehr, Autorin des Buches "Abtreibung ohne Entschuldigung" (USA)
* Rainer Koch, Anwalt politischer Gefangener (Deutschland)
* William Martin, Professor der Philosophie (USA)
* Massimo de Santi, Koordinator des internationalen Forums Peoplés
United Nations (Italien)
* Maria Navarro, Übersetzerin der Delegation (USA)
* Giovanna Pagani, Professorin und Präsidentin der internationalen
Abteilung der Women's International League for Peace and Freedom"
(Italien)
* Ragip Zarakolu, Journalist (Türkei)
Dritte internationale Delegation:
November 1992
* Reggie Majoren, Journalistin und Autorin von Büchern über die
Befreiung der Schwarzen (USA)
* Mary B. Cox, Rechtsanwältin, Journalistin, Mitglied der "National
Conference of Black Lawyers National Conference of Black Lawyers" (USA)
* Craig Everson, Rechtsanwalt von Aborigenes Legal Services, Ltd.
(Australien)
Vierte internationale Delegation: April 1993
* Francesc Arnau, Rechtsanwalt und Mitglied des Anwaltsverbands,
Barcelona (Spanien)
* Pilar Noriega, Rechtsanwältin für Menschenrechte (Mexiko)
* Yuri Kochiyama, Aktivist für die Menschenrechte der politischen
Gefangenen (USA)
* Phil Farnham, Mitglied des IEC-USA
* Michael Harrington, Übersetzer der Delegation (England)
Fünfte internationale Delegation:
Oktober 1993
* Mario Bustamante, Journalist, Menschenrechtsaktivist und
Gewerkschaftler (Mexiko)
* Peter Erlinder, Präsident der National Lawyer's Guild, Professor für
Rechtswissenschaft (USA)
* Martin Heiming, Rechtsanwalt politischer Gefangener (Deutschland)
* Haluk Gerger, Gründungsmitglied der Organisation für Menschenrechte
der Türkei, Mitglied des Exekutivkomitees der weltweiten Vereinigung
von Assoziationen der Vereinten Nationen, Professor für internationale
Beziehungen, Journalist (Türkei)
* Carolyn Hadfield, Mitglied des IEC-US (die USA)
* Eduardo Umaña Mendoza, Rechtsanwalt, Richter des Tribunal Popular
Permanente, des Rats der Internationalen Organisationen gegen Folter,
Professor der Universität Externado von Kolumbien (Kolumbien)
* Maria Gomez Pava, Übersetzerin (Kolumbien)
Sechste internationale Delegation:
Julio 1995
* Peter Erlinder, Präsident der National Lawyer's Guild (USA)
* Juan José Landinez, Rechtsanwalt politischer Gefangener (Kolumbien)
* S. Papageorgiou, M.D., Facharzt für Dermatologie, Generalleutnant der
Luftstreitkräfte (i. R.) (Griechenland)
* Carolyn Hadfield, Mitglied des IEC-US (USA)
* Reverend Michael Yasutake, Direktor der Interfaith Prisoners of
Conscience Project, National Council of Churches (USA)
* Maria Gomez Pava, Übersetzerin der Delegation (Kolumbien)
Die erste Delegation, einschließlich der US-amerikanischen
Rechtsanwälte Leonard Weinglass und Peter Erlinder, versuchte, dem
Prozess gegen Dr. Guzmán beizuwohnen, doch dieses Ansinnen wurde
abgelehnt.
Im April 1993 intervenierte Dr. Jorge Avendano, Präsident des
Anwaltsverbandes von Lima, zu Gunsten der vierten internationalen
Delegation, um ein Gespräch des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs
und des Justizministerium mit Mitgliedern der Delegation zu erreichen,
bei dem der Fall von Dr. Guzmán besprochen werden sollte. Diese Bitte
wurde abgelehnt.
Am 30. April 1993 wurde im Namen von Dr. Abimael Guzmán und der anderen
mit ihm Festgenommenen eine Klageschrift bei der Interamerikanischen
Kommission für Menschenrechte eingereicht. Die Klage wurde von den
peruanischen Rechtsanwälten Dr. Gamero Quispe und Dr. Messa Delgado
vorgelegt, die von den Verwandten des Dr. Guzmán beauftragt worden
waren, nach der Verhaftung von Dr. Alfredo Crespo die Verteidigung von
Abimael Guzmán zu übernehmen.
Im Oktober 1993 begründeten die US-amerikanischen Rechtsanwälte Peter
Erlinder und Leonard Weinglass die Klageschrift vor der
Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte. Seitdem haben die
Rechtsanwälte Erlinder und Weinglass Dr. Guzmán vor der Kommission
repräsentiert.
Im Oktober 1993 legten die Rechtsanwälte Peter Erlinder und Martin
Heiming, Mitglieder der fünften internationalen Delegation, beim
Präsidenten Fujimori, dem Obersten Militärgerichtsrat und beim Obersten
Militärgerichtshof formale Petitionen vor. Am 28. Oktober 1993 sprachen
die Rechtsanwälte Erlinder und Heiming in der Marinebasis Callao vor,
wo sich Dr. Guzmán befindet, und verlangten von dem Kommandanten der
Marine, ihren Klienten zu sehen. Ihnen wurde versichert, dass ein
solcher Besuch möglich ist, jedoch eine Erlaubnis des Obersten
Militärgerichtshofes notwendig sei. Die Rechtsanwälte reichten ein
formales Gesuch beim Obersten Militärgerichtshof ein und ihnen wurde
mitgeteilt, dass der Gerichtshof sie anhören würde. Am selben Abend
trat Herr Fujimori im peruanischen Fernsehen auf und verurteilte den
Antrag, wobei er Professor Erlinder öffentlich als Rechtsbeistand von
Dr. Guzmán anerkannte, allerdings auch sagte, dass nur er persönlich
einen solchen Besuch autorisieren könne. Während des Restes ihres
Aufenthaltes in Peru erhielten die Rechtsanwälte keinerlei Antwort auf
ihren Antrag, ihren Klienten zu sehen. Sie informierten den
Gerichtshof, dass sie nach Peru zurückkehren würden, um Dr. Guzmán zu
sehen, sobald ihnen mitgeteilt würde, dass ein solcher Besuch
autorisiert worden sei. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Anfang 1994 erfuhren die Rechtsanwälte Gamero Quispe und Messa Delgado,
dass gegen Dr. Guzmán 11 Verfahren vor Zivilgerichten laufen, darunter
eines mit 93 Beschuldigten, die im März 1993 bei der Zeitung "El
Diario" arbeiteten. In diesem Fall wird Herr Dr. Guzmán beschuldig, der
"intellektuelle Drahtzieher" der angeblichen Delikte des "Terrorismus"
zu sein, deren die übrigen Angeklagten beschuldigt werden. Die Anwälte
Dr. Gamero und Dr. Messa versuchten, mit ihrem Klienten zusammen zu
treffen, um die laufenden Verfahren zu besprechen. Es bestand die
Möglichkeit, das die Regierung gegen Dr. Guzmán die Todesstrafe
anwenden würde (die in der peruanischen Verfassung von Oktober 1993
wieder eingeführt worden ist) und es war sehr wichtig, sich mit ihrem
Klienten zu beraten, um seine Verteidigung vorzubereiten.
Am 18. Februar 1994 wurden die Rechtsanwälte Gamero und Messa vor der
Sonderstrafkammer im Gefängnis Miguel Castro Castro vorstellig, wo die
Verhandlung des Falles gegen die 93 Beschuldigten stattfand, um beim
Sonderuntersuchungsrichter der Marine und dem Direktor des
Militärgefängnisses der Marinebasis Callao die Erlaubnis für einen
Besuch bei ihrem Klienten Dr. Guzmán zu beantragen. Es vergingen zwölf
Tage, ohne dass sie eine Antwort auf ihren Antrag erhielten. Die
Anwälte bekräftigten am 2. März 1994 ihr Gesuch beim
Sonderuntersuchungsrichter der Marine und reichten am 14. März 1994
einen neuen Antrag beim Präsidenten der Obersten Militärgerichtsrat
ein. Die Anwälte erhielten keine Antwort auf diese Gesuche.
Am 15. März 1994 reichten die Rechtsanwälte Gamero und Messa beim
Vorsitzenden der turnusmäßig zuständigen Strafkammer des Obersten
Gerichtshofes von Lima eine Habeus-Corpus-Akte ein, in der sie die
Verletzung des Rechts ihres Klienten auf Verteidigung beklagten und
verlangten, dass ihm erlaubt würde, sich uneingeschränkt und
vertraulich mit seinen Anwälten zu beraten, den Besuch eines Arztes zu
empfangen und unbeschränkt Medikamente zu erhalten und dass die
demütigenden Angriffe auf seine Menschenwürde gestoppt würden. [ Siehe
Anhang G.]
Eine Richterin wurde angewiesen, diese Beschwerde zu untersuchen. In
ihrer Untersuchung, die zwei Tage dauerte, sagte die Richterin, dass
die Militärs "aufgrund der Sonderbedingungen, unter denen Dr. Guzmán
gefangen gehalten wird und auch wegen der Sicherheitsmaßnahmen selbst,
die speziell für ihn angewendet werden" einen persönlichen Besuch bei
Dr. Guzmán zwecks Untersuchung der Behauptungen abgelehnt hätten.
Außerdem führte die Richterin an, dass es in der Marinebasis, wo sich
Dr. Guzmán befindet, "eine Überschwemmung durch den Fluss Rimac gegeben
habe, durch die der Zugang und die Kommunikation abgeschnitten worden
sei."
Der Richterin erklärte, dass es ihr ebenfalls nicht möglich gewesen
sei, Vertreter der Behörden zu befragen, die der Verletzung der Rechte
von Dr. Guzmán beschuldigt werden. Sie erläuterte, dass es unmöglich
gewesen sei, diese Funktionäre zu befragen, weil "die
Sicherheitsvorkehrungen beim Zugang zu ihrem Sitz dies schwierig
machen", und infolgedessen akzeptierte sie die Erklärung eines
Sekretärs als Antwort auf die Beschwerden.
Nachdem jeder Versuch einer direkten Untersuchung der Beschwerden auf
diese Art abgeblockt worden war, verkündete die Richterin auf dieser
Grundlage am 17. März ihren Beschluss, dass die Habeus-Corpus-Akte
"unzulässig" sei. Sie erklärte, da Herr Dr. Guzmán zu seinem Schutz
unter so großen Sicherheitsvorkehrungen in Haft gehalten werde, sei zu
bezweifeln, dass die Regierung seine Rechte verletzt habe.
Im Februar und März 1994 reisten die Rechtsanwälte Dr. Enrique González
Ruiz (Mexiko) und Dr. Juan José Landinez (Kolumbien) in Repräsentation
des Anwalts Leonard Weinglass nach Lima, um an den Vorbereitungen der
Vorlage des Falles vor der Interamerikanischen Kommission für
Menschenrechte mitzuwirken. Sie unternahmen die Reise, um den
peruanischen Anwälten bei ihrem Versuch zu helfen, Zugang zu ihrem
Klienten zu erhalten. Am 2. März 1994 reichte Dr. Landinez beim
Sonderuntersuchungsrichter der Marine, beim Präsidenten Fujimori und
beim Vorsitzenden des Obersten Militärgerichtsrats Petitionen ein, in
denen er um Erlaubnis für ein Gespräch mit Dr. Guzmán ersuchte, um mit
ihm die Maßnahmen zu besprechen, die in seinem Namen vor der
Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte eingeleitet werden
sollten. Er erhielt keine Antwort auf diese Anträge und erneuerte sie
am 16. März, worauf er ebenfalls keine Antwort bekam.
Am 19. Juli 1995 fuhren Peter Erlinder (USA) und Juan José Landinez
(Kolumbien), Rechtsanwälte und Mitglieder der 6. internationalen
Delegation zur Marinebasis Callao, um zu versuchen, Dr. Guzmán zu
sehen. Der kommandierende Offizier verweigerte ihnen den Zutritt mit
dem Hinweis, dass er nicht berechtigt sei, den Besuch zu autorisieren
und dass sie dazu die Ermächtigung des Obersten Militärgerichtshofes
benötigten.
Die Mitglieder der 6. Delegation erneuerten daraufhin die offiziellen
Gesuche zum Besuch von Dr. Guzmán, die von den Mitgliedern des
juristischen Teams der 5. internationalen Delegation, sowie auch von
den Anwälten Dr. Landinez (Kolumbien) und Dr. González (Mexiko)
eingereicht worden waren. Sie präsentierten Petitionen beim Präsidenten
Fujimori, beim Obersten Gerichtshof und beim Obersten
Militärgerichtshof. Desgleichen legten sie eine neue Petition beim
Obersten Militärgerichtsrat vor. Sie erhielten keinerlei Antwort.
Abschnitt VI: Anschrift und
vollständiger Name der Antragsteller
Wir sind die internationalen Rechtsanwälte, die Herrn Dr. Guzmán bei
seiner Klage vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte
vertreten und von den Anwälten Dr. Carlos Gamero Quispe und Dr. Ernesto
Messa Delgado, sowie der Familie von Dr. Abimael Guzmán, Herrn Dr.
Carlos Rolando la Torre Cardenas und Frau Delia Carrasco de la Torre
ermächtigt, ihn vor allen nationalen und internationalen Gerichtshöfen
zu repräsentieren.
Mit vorzüglicher Hochachtung
[Unterschrift / Datum ]:
Leonard I. Weinglass, Esq.
Professor Peter Erlinder
Quelle: Komitee zur Unterstützung der peruanischen
Revolution (CARP - USA)- http://www.csrp.org
(Übersetzung aus dem Spanischen: MPP-A. 1. Korrektur)