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Erklärung des Vorsitzenden Gonzalo und der Genossin Miriam vor dem Untersuchungsrichter


Akte Nr. 276-03

Fortsetzung der Anhörung des Beschuldigten Abimael Guzmán Reynoso vor dem Untersuchungsgericht

Am 5. Mai 2003 um 15:00 Uhr hat sich das Personal des Untersuchungsgerichts in den Gerichtsräumen der Militärbasis Callao eingefunden, um die Anhörung des Beschuldigten fortzusetzen.

Anwesend ist der stellvertretende Staatsanwalt der Provinz Lima, Eddy Lizarbe Cruces.

Anwesend ist der Verteidiger Dr. Augusto Fajardo Cravero mit der Zulassungsnummer 21591 des Anwaltsverbands von Lima.

Nach der Eröffnung der Verhandlung bat der Beschuldigte Manuel Abimael Guzmán Reynoso um das Wort, das ihm vom Gericht gewährt wurde, und gab folgende Erklärung ab:

Mein Name ist Abimael Guzmán Reynoso. Ich bin Marxist, Leninist, Maoist und war bis zu meiner Verhaftung Vorsitzender der Kommunistischen Partei Perus (PCP) und demzufolge verantwortlich für den Volkskrieg, den meine Partei seit dem 17. Mai 1980 anführte. Die damit verbundene Verantwortung habe ich nie bestritten, bestreite sie nicht und werde sie nicht bestreiten. Allerdings bin ich nicht mit dem Verfahren einverstanden, dass man gegen mich angeordnet hat, und lehne es aus folgenden Gründen ab:

1. Meine Partei begann und führte einen Volkskrieg. Doch der peruanische Staat bezeichnete diesen als Terrorismus und tut dies weiterhin. Die Bezeichnung Terrorismus entspricht nicht den Tatsachen, der Realität, denn Experten mit unterschiedlichem Hintergrund haben ihn als Bürgerkrieg oder internen Krieg bezeichnet und, ich wiederhole, wir nennen ihn, ausgehend von unserer Position, einen Volkskrieg. Da die Bezeichnung Terrorismus nicht der Wirklichkeit entspricht, spiegelt sie die ab Mai 1980 stattgefundenen Ereignisse falsch wieder, und somit können die entsprechenden Gesetze nicht gerecht sein, noch kann daraus eine Bestrafung unter strikt juristischen Gesichtspunkten erwachsen. Ferner sind die verschiedenen so genannten "Antiterrorismus-Gesetze", angefangen mit dem Dekret 046 und anderen, darunter das Dekret 25475, nichts weiter als die Fortführung der Ausnahme- und Notstandsgesetzgebung, die es in Peru im Laufe des gesamten 20. Jahrhunderts gab, Gesetze, wie sie bereits Sánchez Cerro, Benavides, Odría und andere Personen erließen. Zudem sind die Gesetze über Terrorismus, die gegen den Volkskrieg eingesetzt wurden, im Schatten des Diktats des nordamerikanischen Imperialismus entstanden, insbesondere der Doktrin des Präsidenten Reagan und der Militärtheorie der Vereinigten Staaten, die in der Zeitschrift "Military Review" verbreitet wurden. Die einfache und konkrete Tatsache ist, dass ich an einem Volkskrieg teilgenommen und ihn angeführt habe.

2. Die Antiterrorismusgesetzgebung, speziell das Dekret 25475 ist verfassungswidrig und verstößt gegen das universelle Prinzip der Tatbestandsmäßigkeit des Strafrechts. Das wurde von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte und Juristen innerhalb und außerhalb unseres Landes festgestellt. Folglich ist dieses Gesetz nicht anwendbar. Das Urteil, dass das Verfassungsgericht am 3. Januar dieses Jahres über die Verfassungsbeschwerde fällte, entsprach in keiner Weise dem Antrag. Von ihm wurde in einer Petition Tausender von Bürgern gefordert, das Dekret 25475 neben anderen für ungültig erklären. Doch das Gericht berief sich auf ein vermeintliches Interpretationsrecht, das ihm laut Verfassung nicht zusteht, und entschied, das Dekret 25475 beizubehalten, womit es nicht nur dieses unheilvolle Gesetz der Diktatur von Fujimori bestätigte, sondern gleichzeitig ein Herzstück und letztendlich den Eckpfeiler des repressiven System, das man uns heute als rechtmäßig verkaufen will. Doch das Gericht begnügt sich nicht damit, sondern liefert darüber hinaus eine langatmige, verworrene Erklärung mit sich wiederholenden Argumenten in dem Versuch, seine "Befähigung" und "Zuständigkeit" zu begründen, mit seiner Auslegung das genannte Dekret Fujimoris beizubehalten.

3. Wie das 20. Jahrhundert wiederholt gezeigt hat, gab es in unserem Land diverse Male Regime die mit dem Ausnahmezustand, Militärgerichten und diktatorischen Gesetzen regierten, wie verschiedenen Autoren aufgezeigt haben. Fujimori führte nach seinem Staatsstreich vom 5. April 1992 diese offen antidemokratische Tradition fort. Ein schlagender Beweis sind die so genannten Terrorismusgesetze, das Gesetz über Landesverrat und deren Zusatzverordnungen. Unter diesen Bedingungen wurde ich wie viele andere Peruaner, die im Volkskrieg kämpften, vor ein Militärgericht gestellt und verurteilt. Heute wird eine antidemokratische Strafprozessordnung beibehalten und damit weitergeführt, was Fujimori begann. Darüber hinaus wurde unserer Ansicht nach in unserem Land eine regelrechte Sondergerichtsbarkeit für Terrorismus eingerichtet, der man uns zu unterziehen versucht und die unvereinbar mir den strikten Vorschriften der Verfassung und den institutionellen Normen bezüglich der Strafprozessordnung ist. Mir steht wie vielen anderen ein Verfahren vor einem regulären Richter, konkret, vor einem allgemeinen Strafrichter zu. Hiermit erkläre ich, dass ich mit einer Sondergerichtsbarkeit für Terrorismus in unserem Land in keiner Weise einverstanden bin und sie entschieden ablehne. Ferner möchte ich konkretisieren, dass das Gesetzesmandat 27913, mit dem die Exekutive ermächtigt wurde, die Gesetzgebung an das Urteil des Verfassungsgerichts vom 3. Januar anzupassen, das Recht des Betroffen, die Annullierung des Urteils oder ein neues Verfahren zu verlangen und zu beantragen, formuliert und anerkennt. Das Dekret 922 hat dieses Petitionsrecht, ein Recht, das das Verfassungsgericht unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Normen ausdrücklich anerkennt, eklatant verletzt. Darin liegt eine offenkundige erneute Verletzung der Rechte, die uns durch das Gesetzesmandat des Kongresses und das genannte Urteil des Verfassungsgerichts zugestanden wurden.

4. Das Dekret 922 sieht die Anwendung der lebenslänglichen Haftstrafe vor, die damit je nach Sichtweise beibehalten, bzw. wieder einführt, obwohl das Verfassungsgericht sie als verfassungswidrig eingestuft hat. Es ist eine klare und konkrete Tatsache, dass die lebenslängliche Haftstrafe Teil der derzeitigen Gesetzgebung ist, und es ist vollkommen unannehmbar, dass diese Strafe, die gegen die juristischen und demokratischen Traditionen unseres Landes verstößt, aufrechterhalten wird. Dieser Punkt steht noch zur Debatte, doch Tatsache ist, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift in meinem Fall und in dem anderer die lebenslängliche Haftstrafe beantragt hat und diese Situation bei der Eröffnung der Untersuchung gegen mich in Betracht gezogen worden ist. Demzufolge bestehen die drastischen Normen und Strafen weiter, und es versteht sich, dass man sie gegen diejenigen, die wegen des Delikts des Terrorismus angeklagt werden, anwenden wird, denn sie wurden nicht grundlos verfügt.

5. In den Dekreten, die aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts erlassen wurden, gibt es diverse Dispositionen, die gegen das Recht auf einen ordentlichen Prozess verstoßen. Um nicht weiter auszuholen, erlaube ich mir, mich auf ein wesentliches Problem zu beschränken, was nicht heißen sollen, dass die anderen dies nicht sind, das Problem der Öffentlichkeit. Das Recht auf einen öffentlichen Prozess wird ernsthaft beschnitten und der Willkür ausgeliefert, falls jemand es missbrauchen will. Zu diesem Punkt reicht es folgendes hervorzuheben: Wie wir alle wissen, gilt aufgrund einer jahrhundertelangen Tradition die Öffentlichkeit eines Prozesses als notwendige Garantie, und entsprechend als unabdingbar für die Rechtssprechung und die Rechtmäßigkeit der Bestrafung und des Urteils. Sie ist offensichtlich unverzichtbar für eine gerechte Strafe und die Herrschaft des Rechts. Zu diesem Punkt ist auch anzumerken, dass dem Beschuldigten das Wort beschnitten werden kann, wenn gegen ihn in einen öffentlichen Gerichtssaal verhandelt wird, und er sogar ausgeschlossen und in Abwesenheit verurteilt werden kann. All diese Verfügungen sind äußerst bedenklich.

6. Erlauben Sie mir, einen meines Erachtens wesentlichen Punkt zu unterstreichen: Das Dekret 25475 wurde von einer illegitimen Regierung erlassen. Folglich hat es gemäß der Verfassung von 1979 keinerlei Gültigkeit und darf nicht angewendet werden, und hätte darüber hinaus gemäß der damals gültigen Verfassung abgelehnt werden müssen, denn der Makel seines Ursprungs ist unauslöschlich. Mit dieser Frage wollte sich das Verfassungsgericht nicht angemessen auseinandersetzen. Die Art, wie das Gericht dieses Problem in seinem Urteil vom 3. Januar darstellt, entbehrt der ausreichenden Grundlage. Zudem jongliert das Gericht mit der Gültigkeit der Verfassungen von 1979 und 1993, und bewirkt, dass sich die Frage aufdrängt, ob es das Recht auf einen Staatsstreich begründet, was noch bedenklicher ist. Dabei handelt es sich um ein ausgesprochen ernstes und heikles Problem, dessen Geschichte in unserem Land wir alle kennen. Angesichts dieser Bedingungen unterstreiche ich noch einmal, dass ich mit dem Verfahren, dessen Eröffnung man gegen mich angeordnet hat, nicht einverstanden bin und es ablehne. Außerdem zeigen die angeführten Argumente nach meiner Auffassung, dass keine ausreichenden Bedingungen für einen rechtmäßigen Prozess bestehen, der, falls man auf seiner Fortsetzung besteht, mit einer gerechten Strafe endet und enden könnte. Desgleichen ist es offensichtlich, und die Medien beweisen das, dass eine offene Kampagne gegen mich im Gang ist, mit der die alte Kampagne der 90er Jahre fortgesetzt wird, die darauf abzielte, mich als Monster darzustellen. Es ist klar, dass die öffentliche Meinung in dem Verfahren gegen mich von Bedeutung ist, womit ich nicht sagen will, dass sie ausschlaggebend ist. Darüber hinaus hat man mir seit meiner Verhaftung nicht das Recht gewährt, der Schmutzkampagne, die gegen mich geführt wird, entgegenzutreten. Man hat mir das Recht auf freie Meinungsäußerung verweigert und verweigert es mir weiterhin, und demzufolge verweigert man mir die Gedankenfreiheit, denn beide können nach international geltender Rechtsauffassung nicht getrennt werden. Aus all diesen Gründen werde ich unter Berufung auf den Artikel 127 der Strafprozessordnung die Aussage verweigern. Ich zitiere diesen Artikel, weil er klar und eindeutig ist. Ich möchte zum Ausdruck bringen und deutlich machen, dass mein Entschluss, nicht auszusagen, auf den angeführten Gründen beruht. Sie hat keinesfalls mit den Mitgliedern dieses Gerichts zu tun und weniger noch mit persönlichen Vorbehalten. Des Weiteren bitte ich darum, die in den Punkten 1 bis 6 angeführten Argumente als Begründung zur Kenntnis zu nehmen. Abschließend möchte ich in meinem persönlichen Interesse und dem vieler Anderer, Mitgliedern der Kommunistischen Partei Perus und Personen, die eine Beziehung zu unserer Organisation haben, ihr nahe stehen oder mit ihr in Verbindung gebracht werden, zum Ausdruck bringen, dass das Recht nichts anderes ist als die Garantie der Interessen der Bürger und Personen durch das Gesetz. Und ich betone, dass meine Haltung, die Aussage zu verweigern, in keiner Weise unsere seit 1993 wiederholt vorgebrachte Position berührt, nach einer politischen Lösung für den Volkskrieg, das heißt für die Probleme, die er hinterlassen hat, zu suchen. Denn auch die Tatsache, dass dieses Anliegen nicht von den zuständigen Stellen aufgegriffen wird, sowie die Kampagne gegen uns ändern nichts an unserem Entschluss, eine politische Lösung für die Probleme anzustreben, die der Volkskrieg hinterlassen hat, den ich hier einmal mehr unterstreichen möchte.



Militärgefängnis der Marinebasis Callao, 5. Mai 2003.

(Protokollabschrift)




Erklärung von Frau Elena Iparraguire Revoredo


Herr Richter des I. Sonderuntersuchungsgericht für Terrorismus:

Ich wende mich hochachtungsvoll an Sie mit folgendem Anliegen:

Wie schon vor dem Militärgericht stehe ich auch hier und heute zu meiner Verantwortung. Ich bin Marxistin, Leninistin, Maoistin, Verfechterin der Gonzalogedanken, Mitglied der Kommunistischen Partei Perus seit 1968 und des Zentralkomitees seit 1979, und als solches war ich an der Führung des Volkskrieg seit seinem Beginn am 17. Mai 1980 bis zu meiner Verhaftung am 12. September 1992 beteiligt.

Ich habe beschlossen, die Justiz anzurufen, um die Anschuldigungen zu klären, die die Militärgerichtsbarkeit gegen mich erhoben hat, eine Instanz, die für mich als Zivilistin nicht zuständig ist. Darum beantragte ich über meine Angehörigen eine Revision meines Falles, die abgelehnt wurde. Später legten meine Angehörigen eine Habeas-Corpus-Akte vor, aufgrund derer das Verfassungsgericht die Annullierung der Prozesse vor Militärgerichten und die Eröffnung eines neuen Verfahrens vor einem Zivilgericht verfügte. Ich sehe mich jedoch veranlasst, angefangen von der gerichtlichen Untersuchung in diesem neuen Prozess, keinerlei Aussage zu machen, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Ich bin keine Terroristin. Ich akzeptiere es nicht, als solche vor Gericht gestellt werden. Meine Taten sind politischer und sozialer Natur. Ich bin eine politische Gefangene, und mehr noch, eine Kriegsgefangene, denn was die Kommunistische Partei Perus angeführt hat, war ein Volkskrieg, der hauptsächlich auf dem Lande und als Ergänzung in der Stadt geführt wurde und das Ziel verfolgte, eine demokratische Revolution zu machen und in unserem Land eine Volksrepublik der neuen Demokratie zu errichten, wie aus den offiziellen Dokumenten hervorgeht.

Doch der peruanische Staat bezeichnet den Volkskrieg seit 1980 als Terrorismus, wobei er sich an der Politik des nordamerikanischen Imperialismus in dieser Materie orientiert und sich der Modalitäten des Ausnahmezustands als Ausdruck der eigenen repressiven Tradition Perus bedient, mit dem eindeutigen Ziel, dem revolutionären Kampf seinen Inhalt als Mittel der sozialen Veränderung abzusprechen und die Revolutionäre als gewöhnliche Kriminelle abzutun, indem man ihnen das Etikett von "Terroristen" anheftet, um die uneingeschränkte Repression und die systematische Diffamierung zu rechtfertigen und in dem vergeblichen Traum, die Revolution zu beenden, die Revolutionäre zu vernichten.

Doch wenn das Gesetz nicht den sozialen Hintergrund widerspiegelt, kann es nicht gerecht sein, und kann es keinen gerechten Prozess geben. Und wenn wir, wie behauptet wird, ein demokratisches System haben, wie können dann Rechtssysteme bestehen, die einem diktatorischen Regime entsprechen?

2. Obwohl das Urteil des Verfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde von 5000 Bürgern, die die Abschaffung der Antiterrorismusgesetzgebung verlangten, ein Fortschritt ist, hat das Gericht seine Funktion nicht erfüllt, denn es hat das Dekret 25475 beibehalten, ein Antiterrorismusgesetz, das unter der Diktatur des Ex-Präsidenten Fujimori erlassen wurde. Folglich handelt es sich um ein verfassungswidriges Gesetz, das außerdem gegen die Prinzipien der Legalität und der Tatbestandsmäßigkeit verstößt, indem es den Tatbestand des Terrorismus auf eine unbestimmte, diffuse Art definiert. Folglich erfüllt es nicht die Kriterien, die ein Strafgesetz erfüllen muss, um gültig zu sein. Und das ist die Auffassung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und nationaler und internationaler Juristen. Das Dekret 25475 muss für nichtig erklärt werden, und auf mich sollten die Verfassung und die Gesetz angewendet werden, die zum Zeitpunkt meiner Verhaftung galten.

3. Die Verfassung legt fest, welches die zuständigen Gerichte sind, um über die Bürger Recht zu sprechen. Mir steht ein Verfahren vor einem regulären Staatsgerichtshof zu. Doch was hat man gemacht? In Fortsetzung dessen, was der Fujimorismus eingeführt hatten, behält man die Sonderrichter und -gerichtshöfe für Terrorismus bei und hat in der Praxis eine Jurisdiktion für Terrorismus geschaffen, womit man ein repressives System anwendet, das gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt. Demzufolge wird mein Recht auf ein Verfahren vor einem regulären Richter verletzt.

Zudem wies man meinem Fall dem 28. Untersuchungsgericht für Strafsachen zu, und dann gab es eine Reihe von Winkelzügen und Verzögerungen, um meinen Fall gegen Ende des Jahres 2002 und Anfang 2003 die Jurisdiktion für Terrorismus zu übergeben. Ich bin damit nicht einverstanden, denn für mich ist ein regulärer Strafrichter zuständig.

Mit der Bestätigung des Dekrets 25475 werden drastische Strafen, einschließlich der lebenslangen Haftstrafe aufrechterhalten, die in dem Dekret 921 festgelegt sind und, auch wenn dies noch in der Diskussion ist, laut Gesetz angewendet werden kann, wie die Anklageschrift des Staatsanwalts und die Eröffnung des Verfahrens gegen mich beweisen. Dabei wird vergessen, dass der größte Teil der Kriegsgefangenen und politischen Gefangenen in unserem Land seit mehr als zehn Jahren in Haft ist, und das unter grausamen Haftbedingungen mit Isolationshaft und dauerhaftem Einschluss in den Zellen, die zwar in letzter Zeit verbessert worden sind, jedoch längst nicht den Rechten entsprechen, die Personen zustehen, die ihrer Freiheit beraubt sind, und die wie in meinem Fall nicht mehr den Status von Verurteilten, sondern von Beschuldigten haben.

Und wie wir alle wissen, ist die lebenslange Haftstrafe eine Form der dauerhaften Folter, denn zu der Perspektive des Todes kommt die Aussicht hinzu, einzig zu leben, um in Gefangenschaft zu sterben. Können diese Strafen den Notwendigkeiten sprechen, der nationalen Versöhnung zu dienen, die das derzeitige Regime verkündet?

5. Darüber hinaus werden Dispositionen aufrechterhalten, die gegen die Normen eines rechtmäßigen Prozesses verstoßen. In meinem Fall wurde die gerichtliche Untersuchung auf der Grundlage des Dekrets 25475 eröffnet, dem eine bestimmte Strafprozessordnung entspricht, doch danach wurde zum Beispiel speziell für die Fortsetzung der gerichtlichen Untersuchung eine andere angewandt. Später nach dem Urteil des Verfassungsgerichts erließ die Exekutive Gesetze wie das Dekret 921 und weitere, mit denen unter anderem die Garantien eines öffentlichen Prozesses verletzt werden, oder die den Polizeiprotokollen Beweiskraft einräumen. Diese Maßnahmen beinhalten Veränderungen, die sich ungünstig auf meine Lage und die andere Genossen auswirken.

6. Ich betone noch einmal, dass das Dekret 25475 von einer Diktatur erlassen wurde, und laut der Verfassung von 1979 ist jeder Erlass einer Regierung, die mit illegalen Mitteln an die Macht gelangt ist, hinfällig. Und auch wenn die Verfassungsgebende Versammlung ihm 1993 Gültigkeit verlieh, so galt zur Zeit meiner Verhaftung im September 1992 die Verfassung von 1979.

Abschließend möchte ich meine Bereitschaft unterstreichen, mich weiter dafür einzusetzen, eine politische Lösung für die Probleme zu finden, die der Krieg hinterlassen hat, wie ich es seit 1999 tue.

Aus den angeführten Gründen erkläre ich noch einmal meinen Entschluss, keine Aussage zu machen, und bitte darum, dieses Dokument, dass die Begründung meiner Entscheidung enthält, in die Akte aufzunehmen.

Militärgefängnis der Marinebasis Callao, 17.5.2003.

Elena Iparraguire Revoredo (Unterschrift)




(Übersetzung aus dem Spanischen: MPP-A. 1. Korrektur)



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